EU kümmert sich um Online-Bezahlsysteme
fed Brüssel – Die EU-Kommission tüftelt an Regeln für Online-Bezahldienste, die immer häufiger genutzt werden, um beim Einkauf im Internet Waren und Dienstleistungen zu bezahlen. In einem Vorschlag zur Neufassung der EU-Richtlinie für Zahlungsverkehrsdienste, dessen aktueller Entwurf der Börsen-Zeitung vorliegt und der von EU-Kommissar Michel Barnier am 24. Juli vorgestellt werden soll, weist die EU-Behörde darauf hin, dass diese Drittanbieter “derzeit unreguliert sind, zumindest in einigen EU-Staaten”. Das werfe Probleme auf. Denn es gebe Bedenken, dass weder Sicherheit noch Datenschutz oder auch die Haftung bei Fehlbuchungen angemessen gewährleistet seien.Um nicht missverstanden zu werden, betont die EU-Kommission ausdrücklich, dass die neuen Online-Bezahldienste von Vorteil und Nutzen seien. Aus ihrer Sicht ist es allerdings notwendig, Drittanbieter, die onlinebasierte Zahlungen initiieren, in den Anwendungsbereich der einschlägigen EU-Richtlinie für Zahlungsverkehrssysteme einzubinden.Auf diese Weise solle sichergestellt werden, dass es weiterhin günstige E-Payment-Lösungen im Netz gebe – bei gleichzeitiger Garantie von Sicherheit der Transaktionen und der Daten. Die Anbieter müssen sich nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft registrieren und sollen als Zahlungsinstitute überwacht werden. Geregelt werden sollen ihre Autorisierung, der Zugang zu Kontodaten, Informationsanforderungen und Haftungspflichten. Fairer Wettbewerb als ZielGrundsätzlich zielt die Novelle auf einen fairen Wettbewerb zwischen den traditionellen und den neuen Formen des unbaren Zahlungsverkehrs und auf eine diskriminierungsfreie Konkurrenz zwischen Zahlungen per Karte, per Internet oder per Mobiltelefon. Dazu zählt die EU-Behörde ausdrücklich die Abschaffung restriktiver Geschäftsvorgaben für Kartenzahlungen. Sie unterstreicht ihr Anliegen, das Angebot von Dienstleistungen auf allen unterschiedlichen Zahlungswegen zu erleichtern, um den Kunden ein möglichst breites Spektrum an Möglichkeiten zu eröffnen. Zugleich zielt die Aktualisierung der EU-Richtlinie auf eine Standardisierung.Konkret sieht der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission die Ausweitung des Anwendungsbereichs vor – unter anderem durch Streichung von Ausnahmen, etwa für Zahlungen, die über Mobiltelefone ausgeführt werden. Kleinere rechtliche Anpassungen schlägt die EU-Kommission zudem beim Zugang zu Zahlungsverkehrssystemen und bei der Haftung für falsche Überweisungen vor.Schließlich will Brüssel auch die Entscheidungsverfahren bei der fachlichen Abstimmung reformieren. Angeregt wird deshalb die Einrichtung eines europäischen Gremiums für Privatkundenzahlungen, ein European Retail Payments Board. Die EU-Behörde fordert ein “klareres Mandat” und wünscht sich, dass die Interessen aller Beteiligten des europäischen Zahlungsverkehrsraums angemessen berücksichtigt werden. Regeln für Interchange FeeEU-Kommissar Barnier will zeitgleich mit der Novelle auch ein Gesetzgebungsverfahren starten, das sich speziell den Interbankgebühren bei Kartenzahlungen (Interchange Fees) widmet. Bislang hat die EU-Behörde dieses Thema in Form wettbewerbsrechtlicher Verfahren, unter anderem gegen Visa und Mastercard, behandelt. Nun sucht sie nach einer legislativen Regelung.