EU-Leitlinien für Kreditstundungen

Börsen-Zeitung, 14.7.2020 ahe Brüssel - Die EU-Kommission hat sich mit europäischen Banken-, Versicherungs- und Verbraucherschutzverbänden auf Leitlinien verständigt, wie mit Kredit- und Versicherungsnehmern umgegangen werden sollte, die von der...

EU-Leitlinien für Kreditstundungen

ahe Brüssel – Die EU-Kommission hat sich mit europäischen Banken-, Versicherungs- und Verbraucherschutzverbänden auf Leitlinien verständigt, wie mit Kredit- und Versicherungsnehmern umgegangen werden sollte, die von der Coronakrise wirtschaftlich getroffen wurden. Diese sollten demnach die Möglichkeit erhalten, ihre Kreditraten “um einen ihrer Situation angemessenen Zeitraum aufzuschieben”, heißt es in einem Kommissionspapier zu der Einigung, das der Börsen-Zeitung vorliegt und das Vizepräsident Valdis Dombrovskis noch in dieser Woche veröffentlichen will.In dem Papier zu den geplanten “Best Practices”-Vorgaben ist die Rede von einer Stundung “von zum Beispiel drei bis sechs Monaten”, was sowohl für private Verbraucher als auch für Unternehmen gelten soll. In ersten Vorschlägen der Brüsseler Behörde war noch von “mindestens sechs Monaten” die Rede gewesen (vgl. BZ vom 24. Juni). Die nationalen Regelungen sind in diesem Punkt auch sehr unterschiedlich: In knapp der Hälfte der EU-Staaten gibt es aktuell ein sechsmonatiges Stundungsrecht. In Deutschland sind es nur drei Monate. Auch bei anderen Punkten wurden die ursprünglichen Kommissionsvorschläge noch nachgebessert. So heißt es jetzt, dass über die im ursprünglichen Vertrag vereinbarten Zinsen und sonstigen Kosten und Gebühren hinaus keine zusätzlichen Verzugszinsen oder anderen Zuschläge für eine Stundung erhoben werden sollten.Versicherer werden jetzt nur noch sehr allgemein aufgefordert, offen für Anfragen von coronageschädigten Kunden zu sein, die ihre fälligen Prämien nun “ohne Zinsen und Gebühren” vorübergehend verschieben wollten.