EU-Parlament pocht auf Ermessen der Aufsicht
fed Brüssel – Das EU-Parlament will auf Nummer sicher gehen, dass die EU-Trennbankregeln, auf die sich die Europaabgeordneten in den nächsten Monaten mit den nationalen Vertretern im Rat verständigen wollen, keine automatische Abspaltung von Geschäftsteilen großer Banken und auch keine zwangsläufige Kapitalerhöhung anordnen. Zu diesem Zweck hat der Juristische Dienst nun Vorschläge ausgearbeitet, die unmissverständlich machen sollen, dass die Bankenaufsicht auf jeden Fall einen Ermessensspielraum behält. In dem internen Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, werden geringfügige Anpassungen der Rechtstexte beziehungsweise klarstellende Ergänzungen ins Gespräch gebracht.Ende Oktober hatten sich die beiden großen Fraktionen im EU-Parlament – Sozialdemokraten und Christdemokraten – nach langer Kontroverse auf eine gemeinsame Position verständigt. Diese gemeinsame Linie sieht vor, dass Europas Großbanken eine Chance erhalten sollen, ihre Aufseher zu überzeugen, dass sie bestimmte risikoreiche Geschäfte doch nicht unbedingt abspalten müssen, selbst wenn sie in großem Umfang solche Aktivitäten betreiben. So soll es im Ermessen der Aufsichtsbehörden liegen, nach zweimaliger Überprüfung einer Großbank zu entscheiden, ob sie eine Abtrennung bestimmter risikoträchtiger Investmentbank-Aktivitäten oder die Anordnung einer Kapitalerhöhung für nötig hält.In der Stellungnahme stellt der Juristische Dienst nun heraus, dass die gewählte Formulierung (die Bank soll “für die zuständige Behörde zufriedenstellend” begründen) bereits nahelege, dass die Aufseher nicht von einer eigenen Beurteilung befreit werden, sondern einen – wenngleich begrenzten – Ermessensspielraum besitzen. Allerdings empfiehlt der Juristische Dienst – “um einer größeren Sicherheit bei der Auslegung willen” – die Ergänzung der Rechtstexte um einen klarstellenden Erwägungsgrund oder eine stärker am Verfahren ausgerichtete Korrektur des einschlägigen Artikels.