EU-Parlament regt Repo-Datenspeicher an

Legislative positioniert sich in Schattenbankendebatte - Für Nichtbanken sollen Normen der CRD IV gelten

EU-Parlament regt Repo-Datenspeicher an

bn Frankfurt – Das EU-Parlament regt einen Speicher mit Daten über Wertpapierpensionsgeschäfte, eine Obergrenze für die Häufigkeit der Verbriefung eines Finanzproduktes sowie eine schärfere Regulierung börsengehandelter Indexfonds an. Auch will das Parlament Anforderungen der EU-Eigenkapitalrichtlinie CRD IV auf Nichtbanken ausgedehnt wissen. Dies geht aus dem Entwurf eines Initiativberichts über Schattenbanken des Ausschusses für Wirtschaft und Währung hervor. Erhebliche KonsequenzenMit dem Papier des sozialistischen Berichterstatters Saïd El Khadraoui will sich das Parlament positionieren, bevor die Kommission einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Schattenbanken vorlegt. Nach Einschätzung von Mathias Hanten, Partner von DLA Piper, hätte eine Einbeziehung der Nichtbanken in die Anforderungen der CRD IV erhebliche Konsequenzen: “Insbesondere die Anwendung der Großkredit- und Eigenmittelanforderungen würde eine echte Wende bedeuten”, sagt er der Börsen-Zeitung. Interessant sei auch, dass ein mögliches Auseinanderfallen von bilanz- und aufsichtsrechtlicher Konsolidierung erwogen werde. Dies werde “eine ganze Reihe von gegenwärtig üblichen Dekonsolidierungsmodellen auf den Prüfstand stellen”.Dem Entwurf zufolge “sollte ernsthaft erwogen werden, die CRD-IV-Anforderungen auf Unternehmen, die keine Banken sind, auszudehnen”. Insbesondere regt das Parlament an, Liquiditätslinien für strukturierte Anlageinstrumente und Zwischengesellschaften nach Art der CRD IV Eigenkapitalanforderungen zu unterwerfen. Auch soll die Obergrenze für Großkredite für alle nicht regulierten Unternehmen auf 25 % der Eigenmittel festgelegt werden. “Um Bankbilanzen verlässlicher zu machen”, schlägt El Khadraoui zudem vor, zu untersuchen, “auf welche Weise sichergestellt werden kann, dass Unternehmen, die nicht nach dem maßgeblichen Regelwerk der Rechnungslegung konsolidiert werden, aufsichtsbezogen konsolidiert werden”. Im regulierten Bankensektor hat die EU-Richtlinie CRD IV mit ihrer Verschärfung der Anforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute bereits einen umfangreichen Abbau von Bilanzrisiken nach sich gezogen.Berichterstatter El Khadraoui fordert darüber hinaus die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag für die Trennung von Privatkunden und Investmentaktivitäten von Banken vorzulegen. Der Repo- und Wertpapierleihemarkt erfülle eine wichtige Funktion bei der Finanzierung von Finanzinstitutionen, konzediert er. Allerdings sei mehr Transparenz “unbedingt erforderlich”. Den Aufsichtsbehörden sollte es daher gestattet werden, Mindestsicherheitsabschläge oder Margen für die Märkte für besicherte Finanzierungen festzusetzen. Mehr Transparenz fordert El Khadraoui auch, was Verbriefungen angeht. Geht es nach ihm, legt die Kommission zu Beginn kommenden Jahres einen Legislativvorschlag dafür vor, wie viele Male ein Finanzprodukt verbrieft werden darf. Außerdem müssten mehr Schritte in Richtung einer Standardisierung von Verbriefungsprodukten unternommen werden. Geldmarktfonds sollte die Kommission abverlangen, einen variablen Bestandswert mit einer täglichen Bewertung anzunehmen oder, falls sie einen konstanten Wert beibehalten, sich Kapitalanforderungen zu unterwerfen. Anfang 2013 solle die Kommission dazu einen Legislativvorschlag vorlegen sowie einen weiteren, um “strukturelle Schwachstellen” börsengehandelter Indexfonds anzugehen. Er erkenne die Bedeutung von Exchange Traded Funds an, schreibt El Khadraoui . Sie führten jedoch Risiken im Hinblick auf Komplexität, Kontrahentenrisiko, Liquidität der Produkte sowie mögliche Regulierungsarbitrage mit sich.