EU-Parlament verschärft Regeln für Transaktionen

Abschläge sollen exzessivem Hebeln vorbeugen

EU-Parlament verschärft Regeln für Transaktionen

fed Brüssel – Das EU-Parlament dringt auf eine Verschärfung der Vorgaben für die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften, wie etwa der Wertpapierleihe oder bestimmten Repo- und Swapgeschäften. Die EU-Kommission hatte vor einem Jahr – parallel zu den umstrittenen Trennbankenregeln – eine EU-Verordnung vorgeschlagen, die verhindern soll, dass eine von den Behörden erzwungene Aufgabe des Eigenhandels oder die Abtrennung anderer Sparten dadurch konterkariert werden, dass Banken diese Geschäfte in weniger streng regulierte Schattenbanken auslagern. Nach Überzeugung der EU-Behörde musste deshalb gleichzeitig mit den Trennbankenvorgaben die Transparenz von bestimmten Transaktionen außerhalb des regulierten Bankensektors verstärkt werden. Konkret sieht dieser Vorschlag für eine EU-Verordnung über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte daher Maßnahmen vor, die Regulierungsbehörden und Anlegern ein besseres Verständnis von solchen Transaktionen ermöglichen sollen. Immerhin gelten diese Geschäfte nach Meinung der EU-Kommission als “eine Quelle von Ansteckungsgefahren, Hebelgeschäften und prozyklischen Wirkungen”.Der nun vom Europaabgeordneten Renato Soru, einem italienischen Sozialdemokraten, vorgelegte Entwurf für die Positionierung des EU-Parlaments sieht Ergänzungen vor, die Anreize schaffen sollen, die Hebelung ebenso wie die ständig neue Verwendung von Wertpapieren als Sicherheiten zu begrenzen. So lehnt sich der Parlamentsentwurf beispielsweise an den Ansatz des Financial Stability Board aus dem Herbst 2014 an, einen regulatorischen Rahmen für Abschläge vom Marktwert auf Sicherheiten zu setzen, die nicht ein zentrales Clearing durchlaufen haben. Diese Transaktionen bedeuten nach Auffassung des EU-Parlaments ein großes Risiko, wenn sie nicht angemessen unterlegt sind.Im Vorschlagsentwurf des EU-Parlaments wird die Idee einer einheitlichen Berechnungsmethode für Abschläge übernommen: “Indem eine gemeinsame Methode für die Kalkulation dieser Abschläge und verpflichtende Mindestabschläge für Sicherheiten etabliert werden, soll sichergestellt werden, dass die mit der Besicherung verbundenen Risiken sauber eingepreist sind und Sicherheiten nicht unendlich wiedereingesetzt werden.” Bereits im Grünbuch der EU-Kommission war vor “komplexen Ketten von Besicherungsvereinbarungen” zwischen Banken und Schattenbanken gewarnt worden.Das EU-Parlament macht sich für eine Offenlegungspflicht für alle Kreditinstitute und alle börsennotierten Unternehmen stark, die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte betreiben – und auf diese Weise verantwortlich sind, dass spezifische Risiken für alle Anteilseigner entstehen. Was schließlich die Berichtspflichten insgesamt angeht, so plädiert das EU-Parlament für eine Kopplung an die Anforderungen, die sich aus der EU-Verordnung über OTV-Derivate, zentrale Gegenparteien und Verwahrstellen (Emir) ergeben.