EU-Parlament winkt Verbot von Rückvergütungen für Börsengeschäfte durch
EU-Parlament nickt Verbot von Rückvergütungen ab
fed Frankfurt
Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit den Verhandlungskompromiss für die Überarbeitung der EU-Marktverordnung Mifir bestätigt. Damit brachten die EU-Abgeordneten neben der Einführung eines zentralen Datentickers (Consolidated Tape) auch das umstrittene Verbot von Rückvergütungen für Börsengeschäfte (Payment for Orderflow, PFOF) unter Dach und Fach.
Finanzdienstleister wie Neobroker, die sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert haben, verlangen häufig sehr niedrige Gebühren. Dafür behalten sie eine Art Provision ein, wenn sie Aufträge ihrer Kunden für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an Marketmaker weiterleiten. EU-Kommission, Rat und Parlament bewerten diese Zuwendungen als versteckte Gebühren und werden daher diese Praxis verbieten. Übergangsbestimmungen werden im Sommer 2026 auslaufen.
„Ein PFOF-Verbot ist falsch verstandener Verbraucherschutz. Es wird vor allem ein Resultat haben: höhere Kosten für Wertpapiertransaktionen für Kleinanleger. Der Zugang zum Kapitalmarkt wird wieder ein Stück unattraktiver für Kleinsparer“, kritisiert der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, der dagegen gestimmt hat.