EU präzisiert Clearingpflicht
fed Brüssel – Die EU-Kommission hat die Verpflichtung zur Abwicklung bestimmter Kreditausfallversicherungen unter der EU-Derivate-Verordnung (EMIR) konkretisiert. Die neuen Regelungen verlangen das Clearing von gewissen außerbörslichen Geschäften (over the counter) durch zentrale Gegenparteien. EU-Kommissar Jonathan Hill unterstrich, dass diese Verpflichtung wesentlicher Bestandteil der Antwort auf die Finanzkrise und auf die Verabredungen beim zukunftsweisenden G 20-Gipfel in Pittsburgh sei. Der jetzt beschlossene delegierte Rechtsakt bezieht sich auf Credit Default Swaps, die in Euro begeben worden sind und die Risiken einzelner europäischer Unternehmen abdecken. Die Clearingpflicht tritt, sofern EU-Parlament und Rat keine Einwände mehr erheben, stufenweise binnen drei Jahren in Kraft.