EU prüft Anforderungen an Versicherer

Hill sagt zügige Befassung mit Kalibrierung von Infrastrukturprojekten zu

EU prüft Anforderungen an Versicherer

fed Brüssel – EU-Kommissar Jonathan Hill entspricht Wünschen des EU-Parlaments, schon sehr bald die Kapitalanforderungen an Versicherer bei Engagements in Infrastrukturvorhaben zu überprüfen. Die Europaabgeordneten hatten, als sie jüngst Durchführungsbestimmungen der EU-Solvabilitäts-Richtlinie (Solvency II) kontrollierten, verlangt, nicht erst bis 2018 mit der Bewertung der Kalibrierung speziell von Investitionen in Infrastruktur zu warten. Hill erklärte dazu jetzt in einem Antwortbrief, der der Börsen-Zeitung vorliegt: “Ihre Forderung nach einer frühen Prüfung der Kapitalanforderungen ist notiert. Die EU-Kommission ist willens, in dieser Hinsicht die Arbeiten aufzunehmen. Die Dienststellen haben Vorarbeiten gestartet.”Der Europaabgeordnete Burkhard Balz, finanzpolitischer Sprecher der konservativen Fraktion und Berichterstatter bei der Solvency-II-Richtlinie, lobte die Antwort von Hill: “Ich begrüße, dass die EU-Kommission die Initiative des Wirtschafts- und Währungsausschusses aufgreift und ab sofort die regulatorischen Anforderungen für Infrastrukturinvestitionen von Versicherungen auf den Prüfstand stellt.” Die EU könne nicht “bei anhaltenden Niedrigzinsen die Kapital- und Kostenschraube anziehen und den Versicherungsunternehmen gleichzeitig die Anlagemöglichkeiten erschweren”.Die Beteiligung von Versicherern an Infrastrukturvorhaben ist aktuell sowohl für die Assekuranz als auch für die EU von hoher Bedeutung. Denn die Versicherer halten mehr denn je nach rentierlichen Anlagen Ausschau, während die EU händeringend Investoren sucht, die sich am Investitionspaket beteiligen.Die Branche hatte früh signalisiert, dass Rechtssicherheit über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Engagements in den Bau von Straßen und Netzen von großer Bedeutung für die Entscheidung der Unternehmen ist, sich am Investitionspaket zu beteiligen. Bisher jedoch gibt es in den Solvency-Umsetzungsregeln keine Abgrenzung dezidiert von Infrastrukturvorhaben gegenüber anderen Vermögensklassen. “Wir brauchen einen europäischen Rahmen, der Infrastrukturinvestitionen definiert und die Risiken angemessen abbildet”, meinte Balz.