EU prüft härtere Regeln für Bankinsolvenzen
Bloomberg Frankfurt – Vertreter der Europäischen Union erwägen Maßnahmen, um die Verwendung von Steuergeldern zur Finanzierung von Bankenrettungen einzudämmen. Eine Reihe von Rettungsaktionen hatten Fragen aufgeworfen, ob Länder gegen die EU-Vorschriften verstoßen.Ein Schwerpunkt der Diskussionen ist die sogenannte “vorsorgliche Rekapitalisierungsregel”, die Italien für eine Kapitalspritze von 5,4 Mrd. Euro für Banca Monte dei Paschi di Siena im Jahr 2017 genutzt hatte. Das geht aus einem internen Dokument hervor, welches von Mitarbeitern der Europäischen Kommission verfasst wurde und in das Bloomberg Einblick hatte. So werde eine Verschärfung der Vorschriften erwogen, um zu vermeiden, dass einer kurz vor dem Zusammenbruch stehenden Bank Hilfen aus Steuermitteln gewährt werden.Nachdem Staaten nach der Finanzkrise fast 2 Bill. Euro an öffentlichen Geldern für die Stützung europäischer Banken ausgaben, hatte die EU neue Regeln eingeführt. Diese zielen darauf ab, dass die Anleger die Kosten eines strauchelnden Instituts tragen. Dennoch haben seitdem Politiker zig Milliarden Euro an öffentlichen Geldern in angeschlagene Kreditinstitute gesteckt.Das Kommissionsdokument konzentriert sich auf die Finanzierung, die laut EU-Vorschriften noch zahlungsfähigen Banken gewährt werden kann. Das Gesetz führt eine Reihe von Bedingungen auf, die erfüllt sein müssen, damit die Ausnahmeregelung nicht missbraucht wird. Beispielsweise können die Mittel nur zur Deckung künftiger Verluste einer Bank verwendet werden, nicht für frühere. Die Erfahrungen mit dieser Regel “lieferten Einblicke in Elemente, die möglicherweise weiter geklärt oder angepasst werden müssen”, so die Kommission. Insbesondere wird um Rückmeldung gebeten, ob es eine klarere Definition einer “solventen” Bank geben sollte, damit keine Hilfen an Institute gehen, die bereits die Kapitalanforderungen verfehlen oder dies wahrscheinlich in naher Zukunft tun werden.In dem Papier heißt es auch, dass die im Rahmen von Rekapitalisierungen durchgeführten Bilanzprüfungen möglicherweise überarbeitet werden müssen, um frühere Verluste einer Bank besser von künftigen zu trennen. Dies könnte ein Schutz gegen die Verwendung öffentlicher Mittel zur Abdeckung von Verlusten sein, die einem Kreditinstitut bereits entstanden sind, beispielsweise durch notleidende Kredite. Ein Sprecher der Kommission in Brüssel lehnte eine Stellungnahme ab.