STREITFALL EINLAGENSICHERUNG

EU ringt um Einlagensicherung

Finanzminister überprüfen heute ihre Position für Fondsausstattung - Fortschritte bei Auszahlungsfrist

EU ringt um Einlagensicherung

Europas Finanzminister werden bei ihrem heutigen Treffen nicht nur über die künftige Abwicklung von Banken sprechen, sondern auch über die Sicherung der Kundeneinlagen. In den Schlussverhandlungen mit dem EU-Parlament sind die Zielausstattung und die Verwendungsmöglichkeiten nationaler Sicherungsfonds die letzten großen Streitpunkte.fed Brüssel – Die Unterhändler von EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Ratsvorsitz als Vertreter der nationalen Regierungen haben zuletzt viele Meinungsunterschiede über die EU-Richtlinie zur Harmonisierung nationaler Einlagensicherungssysteme ausräumen können – aber den Streit ums Geld konnten sie bisher nicht klären. “Beim Trilog am Mittwoch werden die Zielausstattung der nationalen Einlagensicherungsfonds und die Frage, wofür man das Geld einsetzen darf, im Mittelpunkt stehen”, erklärte gestern eine hochrangige EU-Beamtin. Das kann auch nicht überraschen, denn diese beiden Fragen haben sich im Zuge der Verhandlungen in den vergangenen Wochen als zentrale Streitpunkte herausgebildet.Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, dass die nationalen Töpfe mittelfristig mit 1,5 % der gedeckten Einlagen aller heimischen Banken gefüllt sein sollen, damit im Falle einer Pleite eines Instituts ausreichend Geld zu Verfügung steht, um die Sparer mit Guthaben unter 100 000 Euro vor Verlusten zu schützen. Welche Bank wie viel Geld einzahlen muss, soll nach einer risikobasierten Beitragsberechnung ermittelt werden, die sich an der Höhe der gedeckten Einlagen der jeweiligen Bank und ihres Risikoprofils orientiert. Einzelheiten soll die EU-Aufsichtsbehörde EBA festlegen. 0,5, 0,8, 1,0 oder 1,5 ProzentDie nationalen Regierungen sind der Überzeugung, dass eine wesentlich kleinere Ausstattung der nationalen Fonds ausreicht. Sie plädieren für 0,5 %. Das EU-Parlament war zwischenzeitlich dem Rat entgegengekommen, indem seine Unterhändler einen Kompromiss in der Mitte – also bei 1 % – vorschlugen. Als daraufhin jedoch der litauische Ratsvorsitz 0,8 % anbot, stellten die Parlamentarier klar, dass 1,0 % “nicht die Verhandlungsbasis, sondern die rote Linie” für das EU-Parlament sei, wie an den Verhandlungen beteiligte Diplomaten aus der zurückliegenden Trilog-Sitzung berichten. Es sei, so hätten die Abgeordneten betont, “unrealistisch und inakzeptabel”, wenn die nationalen Regierungen ein darüber hinausgehendes Entgegenkommen des EU-Parlaments erwarte. Aus deutschen Regierungskreisen war gestern zu erfahren, dass beim heutigen Finanzministertreffen erneut über das Fondsvolumen gesprochen werden solle – auch um zu schauen, ob man dem EU-Parlament doch noch etwas weiter entgegenkommen kann. Zugleich wird besprochen werden, welche Möglichkeiten es geben soll, nationale Einlagensicherungsfonds und den künftigen Abwicklungsfonds im Bedarfsfalle zu kombinieren. Allerdings sei, wie es aus der EU-Kommission heißt, die Überlegung vom Tisch, ein kombiniertes Ausstattungsziel für Bankabwicklung und Sparerschutz festzulegen. “Es läuft darauf hinaus, dass getrennte Ziele für die Ausstattung der Fonds festgelegt werden”, erläutern EU-Beamte. Auch gibt es noch Gesprächsbedarf darüber, wie schnell die Banken Geld in die nationalen Einlagensicherungsfonds einzahlen müssen und ob sie diese Beiträge in bar einzahlen müssen – oder nur eine entsprechende Nachschussverpflichtung eingehen. Einsatz zur InstitutssicherungWas den Einsatz der Mittel angeht, so lautet die Kernfrage, ob es möglich sein soll, Mittel von Einlagensicherungsfonds für frühzeitige Interventionen bei angeschlagenen Banken zu verwenden. Hier gibt es generelles Einvernehmen, die Verwendung für Systeme der Institutssicherung zu beschränken – und nicht ein Schlupfloch für eine Rettung von Banken durch Mittel der Einlagensicherung zu schaffen. Die Verhandlungsparteien sind bereits bei der Feinabstimmung der Rechtstexte.Keinen Streit gibt es mehr über die Auszahlungsfristen. Vorgesehen ist nun ein schrittweiser Übergang, der dafür sorgt, dass Kunden von Banken bei einer Pleite in den nächsten Jahren maximal 20 Tage auf die Auszahlung ihrer geschützten Einlagen warten müssen, dann nur noch 15 Tage, 10 Tage und schließlich – ab 2024 – lediglich sieben Tage.