EU segnet Regeln für Vertrieb von Versicherungen ab

Börsen-Zeitung, 25.11.2015 fed Brüssel - Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Regeln für den Versicherungsvertrieb besiegelt. Mit den Vorgaben, die nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die...

EU segnet Regeln für Vertrieb von Versicherungen ab

fed Brüssel – Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Regeln für den Versicherungsvertrieb besiegelt. Mit den Vorgaben, die nicht nur für Versicherungsunternehmen und -vermittler gelten, sondern für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen, beispielsweise Reisebüros und Autovermieter, werden die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Versicherungsvermittler müssen eine Versicherung, welche die Haftpflicht bei Verletzung beruflicher Sorgfaltspflichten abdeckt, in Höhe von mindestens 1,25 Mill. Euro für jeden einzelnen Schadensfall und von 1,85 Mill. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres abschließen. Auch müssen die Vertreiber von Assekuranzprodukten über ausreichend finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die jederzeit 4 % der Summe ihrer jährlichen Beitragseinnahmen entspricht.Den Kunden müssen Informationen über die Art der Vergütung zur Verfügung stehen, die Vertriebsangestellte erhalten. Bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten sind dabei auch die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten anzugeben.