EU setzt Schlusspunkt bei Landesbanken
jur Frankfurt – Die EU-Kommission hat die Beihilfeverfahren gegen die beiden deutschen Landesbanken BayernLB und Nord/LB formell für beendet erklärt. Wie allerdings zu hören ist, ist die künftige Bedienung von hybriden Papieren bei den beiden Banken noch nicht abschließend geklärt. In der offiziellen Mitteilung der Kommission zur Beihilfe für die Nord/LB vom Mittwoch steht zwar “ein Verbot von Dividenden und Kuponzahlungen während der Umstrukturierungsphase”, die Bank selbst sieht das allerdings ein bisschen anders.”Es gibt für die Nord/LB kein grundsätzliches Verbot der Bedienung von Hybriden”, sagte ein Sprecher der Bank auf Anfrage der Börsen-Zeitung. In Abhängigkeit von der konkreten Vertragsgestaltung könne es unter der Einhaltung von bestimmten Bedingungen durchaus zu Kuponzahlungen kommen. Als Beispiel für eine solche Bedingung nennt der Sprecher etwa, dass die Bank für die Bedienung keine Rücklagen auflösen darf.In dem Zusagenkatalog, mit dem sich die Bank gegenüber der Kommission zu Änderungen des Geschäfts bereit erklärt hat, stünde kein generelles Verbot der Bedienung von Hybridpapieren. Die Mitteilung der Kommission sei in diesem Punkt vielleicht missverständlich formuliert worden, heißt es. Die Nord/LB verfügt über ein Gesamtvolumen an Hybriden von 900 Mill. Euro plus 500 Mill. Dollar. Derzeit würden in Gesprächen mit der Kommission noch Details dazu geklärt.Auch bei der BayernLB scheint es diesbezüglich noch Diskussionsbedarf zu geben. Jedenfalls wollte sich die Bank am Mittwoch zu diesem Thema offiziell nicht äußern. In einer Pressemitteilung wird auf die bekannten wesentlichen Eckpunkte der Vereinbarung mit der EU-Kommission verwiesen. So muss die Landesbank bis 2019 rund 5 Mrd. Euro an den Freistaat zurückzahlen. Dieser hatte das Institut Ende 2008 mit 10 Mrd. Euro und Garantien gerettet. Die BayernLB verfügt laut dem jüngsten Geschäftsbericht über 752 Mill. Euro Hybridkapital.