Verbraucherschutz

EU-Staaten wollen „Widerrufsbutton“ für Finanzgeschäfte

Die mehr als 20 Jahre alten Regeln für Finanzgeschäfte via Internet und Telefon benötigen ein Update. In diesem Zuge soll auch das ewige Widerrufsrecht für Kreditverträge fallen.

EU-Staaten wollen „Widerrufsbutton“ für Finanzgeschäfte

Die EU-Staaten haben sich über neue Widerrufsrechte für Finanzdienstleistungen verständigt. Ihnen schwebt ein verpflichtender „Widerrufsbutton“ vor, damit Verbraucher Finanzgeschäfte via Internet, E-Mail und Telefon leichter rückgängig machen können. Sie wollen zudem das ewige Widerrufsrecht kassieren: Kreditnehmer, die unzureichend über ihre Rechte informiert worden sind, hätten dann nur noch maximal ein Jahr Zeit zum Widerruf.

Hintergrund ist eine groß angelegte Reform der Regeln zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen aus dem Jahr 2002. Angestoßen hat sie die EU-Kommission voriges Jahr. Das Vorhaben schließt Finanzprodukte aller Art ein, darunter Kreditkarten, Investmentfonds, Versicherungen und Altersvorsorge. Manche Reformvorschläge gehen noch darüber hinaus, um den Verbraucherschutz auf breiter Front zu modernisieren.

Das betrifft insbesondere Widerrufsrechte. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Anbieter von Finanzdienstleistungen Kunden ermöglichen müssen, Verträge online mit zwei Klicks zu widerrufen: Im zweiten Schritt sollen Kunden lediglich bestätigen, dass sie den Vertrag mit dem ersten Klick nicht versehentlich widerrufen haben. Das erklärte Ziel: Kunden sollen einen Vertrag künftig genauso leicht widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Die EU-Staaten schlagen vor, den „Widerrufsbutton“ für sämtliche Online-Geschäfte vorzuschreiben.

Als Erfolg verbucht man auf deutscher Seite auch die Übereinkunft, das ewige Widerrufsrecht EU-weit abzuschaffen. Bislang haben Kunden das Recht, Kreditverträge auch noch nach Jahren zu widerrufen, sofern sie bei Vertragsabschluss falsch oder nicht angemessen über ihre Rechte informiert worden sind. Gerichte bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte der Verbraucher dahingehend gestärkt. Die EU-Staaten wollen das Widerrufsrecht nun auf maximal ein Jahr plus die üblichen 14 Tage eingrenzen. Gelten soll das für sämtliche Kreditverträge, nicht nur für den Fernabsatz per Telefon und Internet.

Die zuständigen Minister haben weiterführende Anliegen zum Verbraucherschutz. So sollen Verbraucher Anspruch auf Hilfe von Mensch zu Mensch haben, wenn sie automatisierte Beratung über sogenannte Robo-Advisor oder Chatbots nutzen.

Der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer spricht von einem weiteren Schritt hin zu einem zukunftssicheren digitalen Übergang im Bereich der Finanzdienstleistungen. „Die Aktualisierung der Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2002 gewährleistet ein hohes Verbraucherschutzniveau und stärkt den Rechtsrahmen für die Bereitstellung innovativer Finanzdienstleistungen.“ Mit dieser Verhandlungsposition gehen die EU-Staaten in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament.

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