EU tüftelt an Auswahl der Derivate für Finanzsteuer

Nominalbetrag als Bezugsgröße auf dem Prüfstand

EU tüftelt an Auswahl der Derivate für Finanzsteuer

fed Brüssel – Die zehn EU-Staaten, die 2016 eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer “auf Aktien und einige Derivate” einführen wollen, konzentrieren ihre Vorarbeiten derzeit auf die Klärung der Frage, welche Derivate in dieser ersten Stufe steuerlich erfasst werden sollen. Die griechische EU-Ratspräsidentschaft macht in zwei internen Arbeitspapieren, die der Börsen-Zeitung vorliegen, mehrere generelle Vorschläge.Ausgangspunkt ist die Erklärung von zehn EU-Finanzministern (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Estland, Griechenland, Slowakei, Portugal, Österreich, Belgien) von Anfang Mai. Darin wird das Vorhaben bekräftigt, die Steuer stufenweise einführen zu wollen und mit Aktien und bestimmten Terminprodukten zu starten. Die Griechen signalisieren in den Arbeitspapieren, dass es wegen des Stufenansatzes sinnvoll sein könnte, sich gesetzgeberisch vom bisherigen Ansatz der EU-Kommission zu trennen. Sie hatte sich bei der Definition der betroffenen Derivate an andere Rechtstexte angelehnt. Alternativ schlägt der EU-Ratsvorsitz vor, die Derivate, die gleich von Beginn an besteuert werden sollen, in einer “aufzählenden Liste” zu nennen.Für die Abgrenzung, ob ein Derivat unter die Steuer fällt oder nicht, stellt die EU-Ratspräsidentschaft zwei Varianten zur Auswahl. So könnten die Produkte nach dem Basiswert (Underlying) klassifiziert werden, also etwa nach Aktien, Anleihen, Devisen – oder nach ihrem Charakter. Im zweiten Fall würde sich die Aufteilung in Ansprüche, für die im Voraus Prämien gezahlt werden (Optionen, Warrants), und andererseits in obligatorische Transaktionen (Futures, Forwards, Swaps) ohne Vorkasse anbieten.Klärungsbedarf gibt es zudem bei der Frage, inwieweit der Nominalbetrag eines Geschäfts die relevante Bemessungsgrundlage für den Steuersatz sein soll. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, eine Steuer von mindestens 0,01 % des Nominalbetrags einzuführen. In bisherigen Debatten hatten Regierungen Vorbehalte geäußert, dies könne zu “ungleicher Behandlung” führen. Insofern regen die Griechen an, über zusätzliche Parameter nachzudenken, etwa der Orientierung an Prämien.Politische Weichenstellungen benötigen die Fachbeamten, die an der detaillierten Ausgestaltung tüfteln, schließlich noch bei der rechtlichen Übersetzung des Prinzips der stufenweisen Einführung. Die Griechen bieten mehrere Optionen an. So könnte sich die EU-Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer zunächst auf die erste Etappe (Aktien und einige Derivate 2016) konzentrieren. Oder das Gesetz könnte bereits eine Revisionsklausel enthalten, die eine Überprüfung und etwaige Ausdehnung des Anwendungsbereichs vorsieht. Die weitreichendste Variante wäre, eine Steuer für alle Finanzprodukte festzuzurren, aber gleichzeitig einen Mindeststeuersatz von 0 % zu erlauben. Schließlich wäre denkbar, bereits von Beginn an konkrete Eintrittsfristen für die Besteuerung auch von Anleihen oder anderen Derivaten festzuschreiben.