EU tüftelt an Einlagensicherung

Ratsarbeitspapier sondiert Kompromiss-Optionen - Finanzielle Zielausstattung wird zunächst ausgespart

EU tüftelt an Einlagensicherung

In die Verhandlungen über die EU-Richtlinie für nationale Einlagensicherungssysteme kommt wieder Bewegung. Der litauische EU-Ratsvorsitz sondiert Möglichkeiten, wie die Regierungen dem EU-Parlament entgegenkommen können. Dabei gebe es Annäherungen im Rat, heißt es.fed Brüssel – Die EU-Ratspräsidentschaft drückt aufs Tempo. Um der Forderung der EU-Regierungschefs nachzukommen und die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Vorgaben für die nationale Einlagensicherung tatsächlich noch in diesem Jahr politisch abzuschließen, bleibt nicht mehr viel Zeit. Schließlich müssen sich die EU-Minister nicht nur untereinander einig sein, sondern auch mit dem EU-Parlament. Dies aber dürfte allein deshalb schwierig werden, weil einige Vorgaben für die Einlagensicherung eng verbunden sind mit der – ebenfalls gerade verhandelten – EU-Richtlinie über die Abwicklung maroder Banken.Der EU-Ratsvorsitz zieht daraus in einem internen Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, den Schluss, die mit der Abwicklung gekoppelten Fragen, insbesondere die der finanziellen Ausstattung, zurückzustellen – und sich erst einmal mit allen anderen Fragen zu befassen. Für genau diese kontroversen Punkte präsentiert er zugleich Optionen, die dem EU-Parlament entgegenkommen: “Zweck dieses Papieres ist, die wichtigsten offenen Fragen auszuweisen und Vorschläge für mögliche Kompromisse vorzuschlagen.”Das gilt zum Beispiel für die umstrittenen Auszahlfristen. Das EU-Parlament will Einlagensicherungssysteme verpflichten, fünf Arbeitstage nach der Pleite einer Bank an die Sparer deren gedeckte Einlagen (bis 100 000 Euro) auszuzahlen. Es sei nicht zumutbar, dass Bankkunden vier Wochen auf ihr Geld warten müssten, wie es der Rat ursprünglich vorgeschlagen hatte.Im aktuellen Arbeitspapier sind mehrere Optionen vorgesehen. Erstens der bereits länger kursierende Vorschlag, die Frist schrittweise zu verkürzen: zunächst 15, dann zehn und ab 2023 noch sieben Arbeitstage. Zugleich wird ein Modell erwogen, nach dem die EU-Staaten bis 2020 ihren heimischen Sicherungssystemen 20 Tage Zeit geben dürfen, falls die Aufsicht überzeugt ist, dass strengere Vorgaben nicht zu schaffen sind. Von 2021 an soll aber europaweit eine Frist von sieben Arbeitstagen gelten. Zugleich gibt Litauen zu bedenken, dass man sich zur Sicherung des Alltagbedarfs auf eine Lösung einigen könnte, die Kunden bereits eine Woche nach der Pleite täglichen Zugang zu 100 bis 200 Euro erlaubt. Bei jüngsten Gesprächen unter Fachbeamten sind dem Vernehmen nach Annäherungen erzielt worden. Aus dem EU-Parlament verlautet, dass dort ebenfalls der Wille zum Kompromiss gestiegen sei, zumal sich bei der Bankenabwicklung eine umfassendere Einbeziehung der Eigentümer abzeichne.Mehrere Varianten liegen auch bei einem anderen Thema auf dem Tisch, der Spreizung der Beiträge jeder einzelnen Bank zu den Sicherungseinrichtungen abhängig vom Risikomodell des jeweiligen Instituts. Eine Verschärfung der Aufforderung, die Beiträge risikobasiert zu kalkulieren (“soll” statt “kann”) käme der Position des EU-Parlaments entgegen. Die Litauer stellen zudem zur Disposition, ob die EU-Regierungen wirklich darauf pochen, bei den Berechnungsmethoden großen Einfluss zu behalten – oder ob sie bereit sind, sich, wie es das EU-Parlament möchte, eng nach Vorgaben der EU-Aufsicht EBA zu richten.