EU will größten Banken Eigenhandel verbieten

Aufsichtsbehörden sollen über Abspaltung von Verbriefungs- und Termingeschäft entscheiden - Vorgaben für Weiterverpfändung

EU will größten Banken Eigenhandel verbieten

EU-Kommissar Michel Barnier hat für Januar die Vorlage einer EU-Verordnung über die Struktur von Banken angekündigt. Der vorläufige und noch unveröffentlichte Entwurf zeigt, dass die EU-Kommission dabei zentrale Entscheidungen den Aufsichtsbehörden überlässt.fed Brüssel – Die EU-Kommission ist überzeugt, dass Kapitalanforderungen (CRD IV) und Abwicklungsvorgaben (BRRD) nicht ausreichen, solange es Institute gibt, die zu groß sind, um sie entweder untergehen zu lassen oder zu retten – und zu komplex, um sie geordnet zu entsorgen. Vor diesem Hintergrund will der EU-Kommissar europaweite Regeln vorschlagen, welche die künftig zuständigen Aufseher – also die Europäische Zentralbank und die nationalen Behörden in EU-Ländern außerhalb der Bankenunion – beauftragen, bei Bedarf die Abtrennung von Handelsaktivitäten vom Geschäft mit Kundeneinlagen zu verlangen.Der Entwurf sieht vor, dass zumindest sehr großen Kreditinstituten der Handel auf eigene Kasse und ohne Bezug zu Kundengeschäft untersagt werden soll. Die EU-Behörde räumt selbst ein, dass das Verbot des Eigenhandels wegen absehbarer Abgrenzungsprobleme schwierig umzusetzen sein wird. Sie entscheidet sich für eine “enge” Definition von Eigenhandel als Geschäfte “mit dem alleinigen Ziel, Gewinn auf eigene Kasse zu machen, ohne jeden Bezug zu laufenden oder erwartbaren Kundenengagements und auch nicht zur Absicherung des Risikos der Bank infolge laufender oder erwartbarer Kundenengagements”. Solche Geschäfte sollen Großbanken untersagt werden, deren Handel einen spürbaren Anteil am Gesamtgeschäft hat oder 70 Mrd. Euro übersteigt. Zur Illustration rechnet die EU-Behörde vor, dass dies zuletzt für 29 Banken (“und womöglich eine Handvoll US- und japanische Banken mit Zweigstellen in der EU”) der Fall gewesen wäre. Ein Verbot für alle Banken würde einen zu großen Prüfungsaufwand bedeuten, heißt es. Allerdings haben die Aufseher die Möglichkeit, das Verbot auf jede andere Bank auszuweiten, wenn sie Risiken für die Finanzstabilität sehen.Zweiter Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist der Auftrag an die Aufseher, das Geschäft großer Banken mit synthetischen Verbriefungen und nichtstandardisierten Derivaten sowie ihr Market Making unter die Lupe zu nehmen. Das Geschäft mit Staatsanleihen ist bemerkenswerterweise ausgenommen, da es nach aufsichtsrechtlicher Bewertung ja ein Nullrisiko darstellt.Falls Banken nicht der Nachweis gelingt, dass sie die mit ihren Handelsgeschäften verbundenen Risiken für die Finanzstabilität voll im Griff haben, kann die Aufsicht eine Abtrennung in eine rechtlich eigenständige Einheit anweisen, die separat finanziert und gesteuert werden muss. Aufseher können dabei Sonderregelungen für Sparkassen und Genossenschaftsbanken erlauben.Schließlich sieht der Gesetzesentwurf umfassende Berichtspflichten für Wertpapiertransaktionen, Einschränkungen des Engagements in Hedgefonds sowie spezifische Bedingungen für die Weiterverpfändung von Sicherheiten vor. Das sei notwendig, weil eine Abwanderung von Geschäft traditioneller Institute in Schattenbanken drohe.Nach dem Willen der EU-Kommission soll die EU-Verordnung 2015 in Kraft treten. Da dann noch Ausführungsgesetze beschlossen und konkrete Trennungspläne ausgetüftelt werden müssten, ist das Zieldatum für die volle Anwendung aber erst März 2020. Das setzt freilich voraus, dass EU-Parlament und nationale Minister den Plänen zustimmen. Bereits jetzt gibt es aber scharfe Kritik. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold moniert, dass die Vorgaben “zwar hohe Bürokratiekosten produzieren dürften, aber keine oder kaum positive Auswirkung auf die Finanzmarktstabilität haben werden”. Giegold hält Barniers Vorschlag für einen “symbolischen Sturm im Wasserglas”, der dazu diene, “die Öffentlichkeit und gleichzeitig die Finanzindustrie zu beruhigen”. Den Bürgern werde “vorgegaukelt, die Banken würden durch ein Trennbankensystem sicherer gemacht”. Und “der Finanzindustrie werden so viele Ausnahmeregeln offeriert, dass die Regel nicht wirklich greifen wird”, meint der Finanzexperte.