EU will Verbriefungen revitalisieren

Brüssel konkretisiert Qualitätsstandard - Nur "True Sales" - Keine Umgehung des Selbstbehalts

EU will Verbriefungen revitalisieren

Die EU will es Banken leichter machen, Kredite durch Wandlung in Wertpapiere zu refinanzieren. Für Ende September hat EU-Kommissar Jonathan Hill die Vorlage eines Gesetzesvorschlags für die Standardisierung hochwertiger Verbriefungen angekündigt. Er wird Regeln zum Selbstbehalt und zu Berichtspflichten enthalten und sich auf “True Sale”-Transaktionen beschränken.fed Brüssel – Die EU will den Verbriefungsmarkt wiederbeleben. In einem unveröffentlichten Entwurf, der der Börsen-Zeitung vorliegt, werden sowohl allgemeine Kriterien für alle Verbriefungen in der EU vorgeschlagen als auch spezielle Voraussetzungen, um das Prädikat einer “simplen, transparenten und standardisierten Verbriefung” (STS) zu erhalten. Denn für diese Produkte müssen Investoren weniger Eigenkapital vorhalten; entsprechende Regeln sollen in die EU-Kapital-Verordnung für Banken (Capital Requirement Regulation, CRR) und in die entsprechenden Vorgaben für Versicherer (Solvency II) eingearbeitet werden (vgl. Börsen-Zeitung vom 26. August). Zu den Regeln, die in Zukunft für alle Verbriefungen gelten sollen, zählt das Verbot einer Umgehung des Selbstbehalts. In Artikel 4 des Entwurfs heißt es in Bezugnahme auf den Basiswert: “Der Originator, Sponsor oder ursprüngliche Kreditgeber (einer Verbriefung) soll durchgehend einen materiellen wirtschaftlichen Anteil von nicht weniger als 5 % halten.” Ausdrücklich untersagt wird es, Produkte so zu strukturieren, dass die Anforderungen, in dem Underlying engagiert zu bleiben, zu irgendeiner Zeit nicht mehr erfüllt werden.Der EU-Verordnungsentwurf sieht zudem in seinem generellen Teil umfangreiche Offenlegungspflichten vor. Kreditgeber und die Verbriefungs-Zweckgesellschaft sollen Investoren über die Kreditqualität, die Entwicklung der zu Grunde liegenden Basiswerte, Kapitalflüsse und die Struktur der Verbriefung unterrichten. Ziel der Vorgaben ist es, dass Anleger nicht auf Dritte wie beispielsweise Ratingagenturen vertrauen müssen. In diesem Zusammenhang verweist der Gesetzestext auf bereits erprobte Formulare und Vorlagen wie die vom 2013 unter Beteiligung der Europäischen Zentralbank gelaunchten Portal European Datawarehouse, “wo viele Informationen dieser Art bereits gesammelt werden”. Die Kennzeichnung als einfache, transparente und standardisierte Verbriefung sollen nach dem Willen der EU-Behörde zunächst einmal nur “True Sales” erhalten, also Transaktionen, bei denen das Eigentum an den unterliegenden Basiswerten an eine Zweckgesellschaft übertragen worden ist – und nicht bloß das Kreditrisiko über einen Terminkontrakt weitergereicht wurde wie bei synthetischen Produkten. Denn damit seien zusätzliche Gegenpartei-Kreditrisiken verbunden – ebenso wie zusätzliche Komplexität. Die EU-Kommission schließt allerdings nicht aus, dass auch synthetische Verbriefungen unter bestimmten Umständen in Zukunft einmal als STS-Transaktionen klassifiziert werden können. Brüssel werde “sich weiter mit diesem Thema befassen”. Ohnehin ist eine generelle Überprüfung der EU-Verordnung in sechs Jahren vorgesehen.Um eine strenge Haftung sicherzustellen, muss, wer eine STS-Verbriefung auflegt und vertreibt, offiziell bestätigen, dass sein Produkt die gesetzlichen Kriterien für diese Produktklasse erfüllt. Die EU-Aufsichtsbehörden unter Federführung der Bankaufsicht EBA werden aufgefordert, technische Standards vorzubereiten und Anwendungshilfen zu erstellen. Bei der EBA soll schließlich ein Ausschuss eingerichtet werden, der moderiert und schlichtet, falls die national zuständigen Behörden zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangen.