EU zieht Trennbankvorschlag zurück

Parlament scheitert mit Suche nach Kompromiss - Christdemokraten zufrieden

EU zieht Trennbankvorschlag zurück

ahe/fed Brüssel/Frankfurt – Der heftig umstrittene Vorschlag für einheitliche europäische Regeln, denen zufolge Großbanken bestimmte risikoreiche Aktivitäten von ihrem Kerngeschäft abtrennen müssen, ist vom Tisch. Nach jahrelangen erfolglosen Verständigungsbemühungen im EU-Parlament auf einen Kompromiss zog nun die EU-Kommission die Reißleine – und kassierte den eigenen Gesetzesvorschlag von Januar 2014 mangels Aussicht auf Erfolg wieder ein. Damit dürfte einigen großen Finanzkonzernen ein Stein vom Herzen fallen. Denn sie mussten eine obligatorische Abspaltung einzelner Handelsaktivitäten fürchten.Der federführende EU-Abgeordnete Gunnar Hökmark sprach von “einer richtigen Entscheidung” der EU-Kommission. Der schwedische Christdemokrat hatte die Vorlage der EU-Kommission von Beginn an äußerst kritisch begleitet – und sich einen zähen Schlagabtausch mit den Sozialdemokraten geliefert. Denn die hatten sich stets dafür ausgesprochen, dass Banken einer bestimmten Größe den Eigenhandel und andere Geschäfte auf jeden Fall abtrennen sollten. Hökmark hingegen war allenfalls bereit, den Aufsichtsbehörden das Recht zu erteilen, Großbanken zur Abspaltung zu verdonnern. Die Konservativen wehrten sich aber gegen einen Automatismus.Hökmark erinnerte gestern daran, dass er im EU-Parlament “eine Mehrheit gegen den Kern des originalen Vorschlags” mobilisiert hatte. Er sei davon überzeugt, dass eine Aufspaltung von Großbanken durch Trennung des Privatkundengeschäfts von Teilen des Investment Banking die Institute nicht stabiler mache.Die Sozialdemokraten hatten wiederholt argumentiert, dass es für Aufsichtsbehörden schwierig sei, gerichtsfest darüber zu urteilen, ob im Einzelfall eine Abspaltung oder gar eine Zerschlagung einer Großbank erforderlich sei, da dies mit großer Wahrscheinlichkeit Klagen von Anteilseignern gegen die Behörden provoziere, deren Ausgang schwer vorauszusagen sei. Statt den Aufsehern einen Ermessensspielraum einzuräumen, wären daher fixe gesetzliche Regeln notwendig, die sehr große Finanzkonzerne verpflichten, bestimmte Aktivitäten abzutrennen.Bemerkenswerterweise hatte der zweite EU-Gesetzgeber, nämlich der Ministerrat als Gremium der nationalen Regierungen, weniger Probleme, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Im Sommer 2015 einigten sich die Minister auf eine gemeinsame Position, mit der sie in die Schlussverhandlungen mit dem EU-Parlament ziehen wollten. Diese Verhandlungen fallen nun aus.Nach dem Willen der Regierungen sollten die EU-Regeln etwas strenger sein als die deutschen Vorgaben. Ihr Kompromissvorschlag hatte vorgesehen, dass die Großbanken noch einmal in zwei Kategorien unterschieden werden sollten. Die sehr großen Institute sollten sich automatisch vom Eigenhandel und von Hedgefonds-Beteiligungen trennen. Zudem konnte die Aufsicht darauf pochen, dass noch andere Sparten abgespalten werden sollten.