EuGH weist Klage gegen EZB ab
Reuters Frankfurt – Die ehemalige lettische Bank ABLV ist mit ihrer Klage gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 2018, die ABLV als nicht überlebensfähig einzustufen, sei nicht zu beanstanden, erklärten die Richter am Donnerstag. Keines der von der ABLV in der Klage vorgebrachten Argumente sei überzeugend.
Das einst drittgrößte Institut Lettlands hatte 2018 im Zentrum eines Geldwäsche-Skandals gestanden. Die Bank hatte die Vorwürfe zwar zurückgewiesen, aber ihre Finanzlage spitzte sich damals immer mehr zu. Schließlich kam die Bankenaufsicht der EZB zu dem Schluss, dass das Institut nicht zu retten sei. Die europäische Behörde zur Abwicklung maroder Banken (SRB) stufte die ABLV als nicht systemrelevant ein und überließ sie damit ihrem Schicksal. Später entzog die EZB auf Antrag der lettischen Aufsicht der Bank die Zulassung. Die Bank gehörte damals zu den Instituten, die direkt von der EZB überwacht wurden. Für ihre Rolle in der Krise hatte die EZB-Aufsicht einige Kritik einstecken müssen.