Cum-ex-Prozess

Ex-Banker drohen sieben Jahre Haft

Im dritten Cum-ex-Prozess vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Angeklagten, einen ehemaligen Banker der Privatbank M.M. Warburg, gefordert.

Ex-Banker drohen sieben Jahre Haft

Reuters Bonn

Im dritten Cum-ex-Prozess vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den Angeklagten, einen ehemaligen Banker der Privatbank M.M. Warburg, gefordert. Die Cum-ex-Geschäfte, an denen der Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von rund 150 Mill. Euro geführt, sagte Staatsanwalt Axel Körtgen gestern. Maßgeblich für die Strafforderung sei „die enorme Höhe der Steuerschäden“, die durch einen „aktiven Griff in die Staatskasse“ entstanden seien. Der Angeklagte habe aber nicht selbst von den Transaktionen profitiert und sei nicht treibende Kraft bei den Cum-ex-Geschäften gewesen.

Erst im vergangenen Juni hatte das Landgericht Bonn einen ehemaligen Mitarbeiter der Privatbank im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt. Am Landgericht Bonn laufen Verfahren im Zusammenhang mit dem Skandal, bei der Staatsanwaltschaft Köln sind Ermittlungen dazu gebündelt. Bei den Cum-ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Anleger ließen sich dabei eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit und ohne Dividendenanspruch. Im bundesweit ersten großen Strafprozess hatte das Gericht in Bonn 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. 2021 hatte der Bundesgerichtshof dann in einem Grundsatzurteil Cum-ex-Geschäfte als strafbar bewertet.

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