Cum-ex-Strafprozess

Ex-Maple-Banker belastet Johannemann

Mit einem Geständnis des früheren Maple-Bankers Hagen W. hat am Montag der zweite Verhandlungstag des Frankfurter Cum-ex-Prozesses begonnen. Der Banker berief sich auf die Gutachten des mitangeklagtem Steueranwalts Ulf Johannemann.

Ex-Maple-Banker belastet Johannemann

Ex-Maple-Banker belastet mitangeklagten Johannemann

Hagen W. beruft sich auf Freshfields-Gutachten – Banker zahlt Boni zurück und entschuldigt sich für Cum-ex-Geschäfte

Reuters/lee Frankfurt

Mit einem Geständnis des angeklagten Ex-Maple-Bankers Hagen W. ist am Montag der Frankfurter Prozess um Cum-Ex-Aktiendeals fortgesetzt worden (Az 5/24 KLs-7480 Js 208433/21). „Im Nachhinein war die German-Pair-Strategie zu schön, um wahr zu sein“, sagte er. Bei Cum-Ex-Geschäften, die bei der Maple Bank unter dem Namen „German-Pair-Strategie“ liefen, ließen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten.

In falscher Sicherheit gewogen

„Wir hätten die Geschäfte ohne die Gutachten nicht durchgeführt, sie haben uns in einer falschen Sicherheit gewogen“, sagte der ehemalige Maple-Banker in dem Prozess um den Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu. Angeklagt ist in dem Verfahren vor der 24. Großen Strafkammer außerdem Ulf Johannemann, früherer Partner und Steuerchef der internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm vor, die milliardenschweren Maple-Geschäfte zu Lasten des Fiskus durch „Gefälligkeitsgutachten“ mitermöglicht zu haben.

Bei Cum-Ex-Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten, nutzten Investoren eine Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern. 2012 schloss der Staat das Schlupfloch. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Späte Einsicht

Die Geschäfte seien „auf eine Erstattung einer nicht-entrichteten Steuer ausgerichtet“ gewesen, sagte Hagen W. „Bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes hätte ich erkennen müssen, dass eine doppelte Anrechnung der Kapitalertragssteuer nicht gewollt sein konnte.“ Die Anklage beziffert den Steuerschaden aus Cum-Ex-Geschäften der Maple Bank vor einigen Jahren auf gut 388 Mill. Euro. 2016 wurde das deutsche Institut mit kanadischen Wurzeln von der Finanzaufsicht BaFin geschlossen, weil ihm wegen einer Steuerrückstellung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften die Überschuldung drohte.

„Im Ergebnis kann ich feststellen: Der Entschluss, die Cum-Ex-Geschäfte durchzuführen, hat die Bank ihre Existenz und die Mitarbeiter ihre Anstellung und ihre Sicherheit gekostet“, sagte der ehemalige Maple-Banker. „Ich bedauere sehr, dass ich an diesen Geschäften beteiligt war und entschuldige mich bei allen, denen ich dadurch Leid zugefügt habe.“ Er stelle sich seiner Verantwortung und habe daher inklusive Aktien mehr als 10 Mill. Euro in die Maple-Bank-Insolvenzmasse gezahlt. Zudem zahle er Boni zurück.

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