Ex-Wirecard-CEO Braun zieht Berufung zurück
Braun zieht Berufung im Rechtsstreit mit Swiss Re zurück
Keine Managerhaftpflicht für Ex-Wirecard-Chef
sck München
Im Rechtsstreit mit dem Versicherer Swiss Re um eine Managerhaftpflichtversicherung hat der frühere Wirecard-Chef Markus Braun seine Berufung gegen ein Urteil zurückgezogen. Das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf wies zuvor den 53-Jährigen darauf hin, dass sein Schritt „keine Aussicht auf Erfolg“ habe, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.
Braun wollte mit der Deckung über eine Managerhaftpflicht seine Prozesse finanzieren. Der Österreicher sitzt seit Dezember 2022 vor dem Landgericht München auf der Anklagebank. Nach dem Zusammenbruch des Zahlungsabwicklers im Juni 2020 wirft die Staatsanwaltschaft ihm und zwei weiteren Angeklagten u.a. gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor.
Swiss Re beruft sich auf Serienschadensklausel
Mitte Juli hatte die 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf eine Klage von Braun nach mündlicher Verhandlung abgewiesen. Mit dieser wollte er Swiss Re per einstweiliger Verfügung zwingen, eine vereinbarte Deckungssumme von 10 Mill. Euro zur Verfügung zu stellen. Dagegen legte Braun Berufung ein.
Die Swiss Re lehnte es ab, die Summe für Rechtskosten freizugeben. In ihrer Argumentation stützte sich die Assekuranz auf eine „Serienschadensklausel“ im Vertrag. Demnach muss die Versicherung nicht zahlen. Denn die rechtliche Auseinandersetzung um Wirecard hatte bereits begonnen, bevor Braun die Managerhaftpflichtversicherung abschloss.
Derweil läuft es im Prozess vor dem Landgericht München für ihn ebenfalls nicht gut. Die Reihe der Zeugen, die Braun schwer belasten, hat sich vergrößert. Zuletzt sagte eine frühere Wirecard-Aufsichtsrätin gegen ihn aus. Vuyiswa M’Cwabeni berichtete von zunehmend misstrauischen Aufsehern im Gremium.