EZB bringt Mini-Anpassung des EU-Vertrags ins Gespräch

Mersch präzisiert Aufwertung der Rolle im Clearing

EZB bringt Mini-Anpassung des EU-Vertrags ins Gespräch

dm/fed Frankfurt – Die Europäische Zentralbank (EZB) konkretisiert ihre Forderung, beim umstrittenen Euroclearing künftig ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Da das Euroclearing – also die Verrechnung und Abwicklung von Euro-denominierten Derivaten – zum weit überwiegenden Teil in London stattfindet, pocht die EZB auf effektive Kontrollrechte für die Zeit nach dem Abschied des Vereinigten Königreichs aus der EU. Bei einer Fachtagung in Frankfurt hat EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch nun die Vorstellungen der Euro-Notenbank präzisiert, wie eine solche Kontrolle europarechtlich belastbar abgesichert werden könnte. Mersch schwebt dabei das Verfahren der “vereinfachten Änderung” des EU-Vertrags vor – eine Rechtsfigur, die in Brüssel auch als Mini-Vertragsanpassung des EU-Vertrags bekannt ist.Auf diese Mini-Anpassung wird in der EU immer dann zurückgegriffen, wenn zwar einerseits Bedarf für eine Änderung der im EU-Vertrag festgeschriebenen Arbeitsgrundlagen besteht (zuletzt beispielsweise in Zusammenhang mit dem Beitritt Kroatiens, durch den kleinere Korrekturen nötig wurden), die EU aber andererseits nicht die Büchse der Pandora öffnen will. Dieses Risiko besteht nämlich bei einer umfassenden EU-Vertragsreform, weil dann alle möglichen Mitgliedstaaten bei dieser Gelegenheit gleich noch völlig andere Artikel des EU-Vertrags gleichzeitig ändern möchten.Mersch weist freilich darauf hin, dass die EZB keine abschließende Positivliste ihres Instrumentariums akzeptieren könne. Auch dürfte sie ihre geldpolitischen Maßnahmen nur dem EU-Vertrag, nicht aber der einfachen Gesetzgebung der EU unterwerfen.