EZB klärt Eignung von 17 Vorständen erneut
fir Frankfurt
Die EZB-Bankenaufsicht hat im vergangenen Jahr 17 Vorstandsmitglieder in von ihr überwachten Banken im Zuge erneuter Eignungsprüfungen (Fit and Proper) unter die Lupe genommen. Obwohl die Neubewertungen in allen 17 Fällen positiv verlaufen seien, sodass niemand abberufen werden musste, hätten sich acht Vorstandsmitglieder von ihren Posten zurückgezogen, bevor das Prüfverfahren abgeschlossen war, schrieb die Bankenaufsicht im aktuellen ECB Supervision Newsletter, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Kein Geheimnis ist, dass eine solche Wiederholungsprüfung so viele unangenehme Fragen aufwerfen und Druck aufbauen kann, dass betroffene Führungskräfte von sich aus gehen bzw. ihnen ein solcher Schritt nahelegt wird, um einer Kündigung oder Abberufung zuvorzukommen.
Fünf Verfahren seien angestoßen worden, um mögliche Verfehlungen und Defizite in Verbindung mit Geldwäsche zu untersuchen, vier standen im Zusammenhang mit Strafverfahren, zwei mit Zivilverfahren und sechs gingen nach Angaben der Aufsicht auf andere Themen wie Konkurs und Betrug zurück. Untersucht hatten die Aufseher nach eigenen Angaben Banken in acht europäischen Staaten.
Einer jener, der das Weite suchte, bevor er hinausgeworfen wird, dürfte Chris Vogelzang gewesen sein. Der frühere Chef der Danske Bank hatte sich im April 2021 verabschiedet – auf eigenen Wunsch, wie es hieß. Ihm war seine Jahre zurückliegende Vorstandstätigkeit bei ABN Amro zum Verhängnis geworden. In seine dortige Zeit als Retailchef fiel die defizitäre Geldwäscheprävention der Bank, die eine Strafe gegen die Bank und Ermittlungen der niederländischen Staatsanwaltschaft unter anderem gegen ihn nach sich zogen.
Obwohl Banken verpflichtet seien, der Aufsicht mögliche Verstöße zu melden, seien nur fünf der 17 Wiederholungsprüfungen dadurch ausgelöst worden, so die EZB. In den restlichen Fällen hätten sie oder nationale Aufseher die Banken informiert. Ihre Quellen reichten von Medienberichten über Whistleblower bis hin zu Erkenntnissen aus der laufenden Aufsicht. Die EZB-Bankenaufsicht hatte 2021 angekündigt, den Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu verschärfen (vgl. BZ vom 14.7.2021). Dort steht, wie sie vorgeht, um die Eignung von Kandidaten für Leitungsorgane bedeutender Institute zu beurteilen. Auch aktive Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder können erneut einer Prüfung unterzogen werden.