EZB kritisiert Bankensteuer in Spanien
ths Madrid
Die Europäische Zentralbank (EZB) geht mit der geplanten neuen Sondersteuer für Banken in Spanien scharf ins Gericht. In einer am Donnerstag veröffentlichten Begutachtung forderten die Währungshüter in Frankfurt die spanische Linksregierung zu einer „gründlichen Analyse der möglichen negativen Auswirkungen auf die Bankbranche“ auf. Die EZB warnt ausdrücklich vor einem Risiko für die „Widerstandskraft des Banksektors und die Kreditvergabe, was das reale Wirtschaftswachstum negativ beeinflussen könnte“.
Die Koalitionsregierung aus Sozialisten und dem Linksbündnis Unidas Podemos hat im Haushalt für 2023 eine Sondersteuer von 4,8% auf den Zinsertrag und die Provisionen der Banken eingeplant, mit der in den kommenden zwei Jahren 3 Mrd. Euro in die Staatskasse gespült werden sollen. Die Regierung argumentiert, dass die Kreditinstitute ebenso von der Krise profitieren wie die Energieversorger, auf die ebenfalls eine Sonderabgabe zukommt. Die Banken würden durch die Zinserhöhung ihre Margen und Erträge verbessern, lautet die Rechtfertigung der Steuer.
Die EZB relativiert in ihrer Stellungnahme, die von Spaniens Notenbank angefordert worden war, die positive Auswirkung der Zinserhöhungen auf die Banken. Zwar führten höhere Zinsen zu mehr Einnahmen. Doch stünden dem ein mögliches geringeres Volumen bei der Kreditvergabe sowie höhere Rückstellungen für Zahlungsausfälle gegenüber. „Der Nettoeffekt der Normalisierung der Geldpolitik auf die Rentabilität der Kreditinstitute könnte über einen längeren Zeitraum gesehen möglicherweise weniger positiv oder sogar negativ ausfallen“, heißt es in dem von EZB-Chefin Christine Lagarde signierten Dokument.
Die Zentralbank greift auch eine andere Kritik der spanischen Großbanken an der Steuer auf, nämlich dass die Abgabe erst ab einem Volumen bei Zinsertrag und Provisionen von 800 Mill. Euro im Jahr anfällt. Kleinere Institute sind daher ebenso von der Steuer ausgenommen wie die Spanien-Töchter ausländischer Banken, etwa der Deutschen Bank. Dies „verfälscht den Wettbewerb am Markt“, so die EZB. Das Gesetz für die auf zwei Jahre begrenzte Sondersteuer durchläuft gerade die parlamentarischen Instanzen, wodurch noch Änderungen möglich sind.