EZB will Fusionen mit Aufsichtsmitteln unterstützen

Konsultationsphase zu Leitfaden beginnt

EZB will Fusionen mit Aufsichtsmitteln unterstützen

fir Frankfurt – Die EZB-Bankenaufsicht (SSM) will Bankenfusionen in der Eurozone mit aufsichtlichen Instrumenten unterstützen, so mit der Anerkennung von Badwill, einer Übergangsphase für die Anwendung interner Modelle sowie mit stabilen Kapitalanforderungen. Voraussetzung ist, dass entsprechende Vorhaben nachhaltigen Geschäfts- und Integrationsplänen folgen, das Geschäftsmodell auf Dauer stützen und hohe Standards in Unternehmensführung und Risikomanagement eingehalten werden. Am Mittwoch hat die Aufsicht einen Leitfaden veröffentlicht, in dem sie ihre Erwartungen an und mögliche Unterstützung von Konsolidierungsprozessen formuliert. Mit der Veröffentlichung beginnt eine bis zum 1. Oktober laufende Konsultationsphase. Interessierte Finanzinstitute sind aufgerufen, sich mit Kommentierungen zu beteiligen. Stabile Kapitalanforderungen”Die EZB wird ihre Aufsichtsinstrumente einsetzen, um nachhaltige Konsolidierungsprojekte zu erleichtern”, teilte die EZB mit und nannte drei Instrumente, die sie einzusetzen vermag, um tragfähige Zusammenschlüsse zu unterstützen oder ihnen zumindest nicht im Wege zu stehen: Erstens sollen sie nicht durch höhere Kapitalanforderungen benachteiligt werden. Einem fusionierten Institut werde der gewichtete Durchschnitt der sogenannten Säule-2-Kapitalanforderungen sowie der Säule-2-Empfehlungen der Banken vor der Konsolidierung abverlangt.Säule-2-Anforderungen müssen zusätzlich zu den Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) erfüllt werden. Sie werden im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) der Finanzinstitute in Erfahrung gebracht. Säule-2-Empfehlungen sind zwar anders als Säule-1- und Säule-2-Anforderungen nach Lesart der Aufsicht nicht verbindlich, sie erwartet aber trotzdem, dass sie eingehalten werden.Zweitens beabsichtigt die EZB-Bankenaufsicht, positive Effekte eines etwaigen, im Zuge einer Fusion auftretenden Badwill zu nutzen. Badwill ist ein negativer Firmenwert. Er fällt z. B. an, wenn der Kaufpreis einer Bank unter dem Buchwert des Eigenkapitals liegt. Thema war das in der Diskussion über eine mögliche Fusion zwischen Deutscher und Commerzbank (vgl. BZ vom 31.5.2019). Die Frage, ob die Lücke zwischen Börsen- und Buchwert der Commerzbank als Kernkapital betrachtet werden könnte, beschäftigte Marktbeobachter und Aufseher, geriet dann aber angesichts des Abbruchs der Gespräche aus dem Fokus. Der Chef der EZB-Bankenaufsicht, Andrea Enria, hatte damals gesagt, dass ein Badwill das harte Kernkapital des übernehmenden Unternehmens ausweiten könnte. Badwill soll genutzt werdenDarauf verweist auch der nun veröffentliche Leitfaden, in dem es heißt: “Die Bankenaufsicht der EZB wird die tatsächliche Verwendung von Badwill untersuchen und wie sie dazu beiträgt, die Eigenmittel nach der Fusion zu stärken.” Die Bankenaufsicht erkenne Badwill prinzipiell an – in der Erwartung, dass er die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells des neuen Instituts verbessere, “zum Beispiel durch Erhöhung der Rückstellungen für notleidende Kredite, um Transaktions- oder Integrationskosten zu decken oder andere Investitionen”. Die EZB erwarte jedoch, dass mögliche Gewinne aus dem Badwill so lange nicht an die Aktionäre des fusionierten Instituts ausgeschüttet werden, bis sich die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells erwiesen hat.Drittens möchte die EZB einem fusionierten Institut nicht im Wege stehen, wenn es um den Einsatz interner Modelle zur Ermittlung ihrer Eigenkapitalanforderungen geht. So könnte ein Zusammenschluss die Frage aufwerfen, inwieweit bei einem beteiligten Institut bereits in Verwendung befindliche interne Modelle ihre Gültigkeit behalten. Die EZB werde diese in einer Übergangsphase zunächst weiter zulassen, ohne dass dafür eine neue Genehmigung für das fusionierte Institut nötig wäre.