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Fahrenschons Resozialisierung

Börsen-Zeitung, 10.1.2019 Im ersten Moment könnte man an einen verspäteten Silvesterscherz glauben: Georg Fahrenschon, der 2018 einen 140 Tagessätze teuren Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptierte und zuvor schon sein Amt als Präsident des...

Fahrenschons Resozialisierung

Im ersten Moment könnte man an einen verspäteten Silvesterscherz glauben: Georg Fahrenschon, der 2018 einen 140 Tagessätze teuren Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung akzeptierte und zuvor schon sein Amt als Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) eingebüßt hat, wird Generalbevollmächtigter einer renommierten Steuerberatungsfirma. Doch zu den Zwecken des Strafens gehört nach deutschem Recht neben Sühne, Schuldausgleich und Abschreckung nicht zuletzt die Resozialisierung. Mit der Wiedereingliederung in die Gesellschaft wäre es indes kaum vereinbar, einem, der seine Strafe verbüßt beziehungsweise gezahlt hat, die Rückkehr in einen anständigen Beruf zu verwehren. Diese zweite Chance gebietet schon das Grundgesetz. Uli Hoeneß wurde nach seiner Haft sogar als Präsident wiedergewählt. Fahrenschon dürfte vermutlich nicht mehr Bankvorstand werden, aber steuerrechtliche Fachkenntnisse kann man dem früheren bayerischen Finanzminister nicht absprechen. Einen Crashkurs in Umsatzsteuerrecht hat er ja nun auch absolviert. ski