Finale im Poker um Bankenabgabe

Auf deutsche und französische Kreditbranche kommen ähnliche Beiträge zu - Vorbehalte im EU-Parlament

Finale im Poker um Bankenabgabe

Im seit Monaten anhaltenden Streit über die Berechnung der individuellen Beiträge der Banken zum europäischen Abwicklungsfonds nähern sich die Regierungen einer Verständigung. Noch ist aber nicht klar, ob das EU-Parlament mitspielt.fed Brüssel – Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich die Regierungen der Euro-Länder anlässlich der Finanzministertreffen am 8. und 9. Dezember auf eine gemeinsame Berechnungsmethode der europäischen Bankenabgabe einigen können. Die Gesamtbeträge, die sich für alle Banken eines jeweiligen Landes in Modellrechnungen ergeben, unterscheiden sich in den einzelnen Optionen, die noch diskutiert werden, nicht mehr dramatisch. So kommt nach Informationen der Börsen-Zeitung auf die deutsche Kreditwirtschaft bis 2024 – je nachdem, welche Kalkulationsmethode letztlich gewählt wird – aller Voraussicht nach ein Gesamtbetrag zwischen 15,4 Mrd. Euro und 15,5 Mrd. Euro zu. Das entspricht einem Anteil zwischen 27,6 % und 27,9 % an dem gesamten Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Für Frankreichs Banken kommen die Brüsseler Modellrechnungen auf ähnlich hohe Gesamtbeiträge. Jeweils gut 15 Mrd. EuroJe nach Option werden zwischen knapp 15 Mrd. bis 15,5 Mrd. Euro fällig. Deutschlands und Frankreichs Banken dürften somit den Fonds zur ordentlichen Entsorgung von Pleitebanken zu etwas mehr als der Hälfte befüllen. Italiens und Spaniens Geldhäuser werden voraussichtlich jeweils rund 10 % beisteuern, der Rest kommt vor allem aus den Niederlanden, Belgien, Irland und Österreich.Einvernehmen gibt es seit langem darüber, dass die jeweilige Abgabe per größenabhängigen Sockelbetrag errechnet wird, der durch einen risikogewichteten Faktor angepasst wird, damit eine Investmentbank höhere Beiträge liefern muss als eine gleich große Raiffeisenbank. Zugleich sind Kleinbanken insofern ausgenommen, als sie eine Pauschalsumme zahlen, die im Schnitt deutlich unter dem Betrag liegt, der sich nach Anwendung der Formel ergibt.Frankreich hat jedoch feststellen müssen, dass die heimischen Banken beim Übergang von der nationalen auf die europäische Abgabe – also technisch gesprochen von der Berechnung auf Basis der EU-Abwicklungsrichtlinie (BRRD) zur Berechnung nach den Vorgaben des einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) – eine deutlich höhere Belastung schultern müssten. Deshalb hat die Regierung auf einen schonenderen, schrittweisen Systemwechsel gedrungen.Das wiederum hat zur Einfügung spezieller Vorgaben für die Übergangszeit zwischen 2015 und 2014 geführt – mit dem Resultat, dass auf Frankreichs Banken nun insgesamt mindestens 1 Mrd. Euro weniger zukommt als bei einer jähen Umstellung.Auch Italien und Irland profitieren von den Übergangsregeln. Mehr zahlen als bei einem schnellen Übergang müssen derweil Spaniens Banken – wobei man bedenken muss, dass gerade sie beim Wechsel von BRRD-Berechnung zu SRM-Kalkulation sehr günstig wegkommen.Für die deutschen Geldhäuser ist der Unterschied zwischen schneller oder langsamer Umstellung relativ gering. Sie haben derweil – was für einige von ihnen sehr wichtig ist – entscheidende Vorgaben durchsetzen können, wie die Nichtzählung von Förderkrediten, die Gleichbehandlung von Verbünden und Konzernen und das Kleinbanken-Pauschalregime. Technische KorrekturenDer italienische Ratsvorsitz hat zuletzt noch einige technische Korrekturen am Kompromisstext vorgenommen. So ist nun in einem neuen Erwägungsgrund festgeschrieben, dass der von Frankreich geforderte Ausgleichsmechanismus mit dem jeweiligen Grad der Vergemeinschaftung der national eingezahlten Beiträge synchronisiert wird. Auf diese Weise wird die Berechnungsmethode eben nicht auf einen Schlag umgestellt, sondern in den Etappen, in denen aus nationalen “Kammern” (compartments) ein europäischer Reservegeldtopf wird.Doch auch wenn der Verhandlungsstand so wirkt, als wäre eine Verständigung greifbar nah, gibt es noch einen wichtigen Unsicherheitsfaktor: das EU-Parlament. Europaabgeordnete unterschiedlicher Fraktionen haben in den vergangenen Monaten deutlich gemacht, dass sie sich eine deutlich stärkere Spreizung zwischen den Beiträgen von Investmenthäusern und Sparkassen wünschen – also eine viel deutlichere Risikogewichtung. Aus den Reihen der Sozialdemokraten ist zu hören, dass man auf jeden Fall das Recht zum Veto nicht frühzeitig abtritt. Die Grünen hatten bereits in der Vergangenheit signalisiert, dass sie sich deutlichere Unterschiede wünschen. Die Linke hat sogar schon ein Veto beantragt.