Finanzausschuss mildert Bankennovelle ab
wf Berlin – Nachrangige Anleihen von kleinen Kreditinstituten aus Bail-in-Kapital stehen künftig mehr Anlegern zur Verfügung als zunächst geplant. Die Mindeststückelung im Risikoreduzierungsgesetz wird für das Ergänzungskapital kleiner, nicht komplexer Institute auf 25 000 Euro halbiert. Dies beschloss der Finanzausschuss des Bundestags. Der Gesetzentwurf wird heute im Plenum abschließend beraten und muss dann noch den Bundesrat passieren. Der Entwurf setzt das europäische Bankenpaket um, führt neue Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben sowie Verlustpuffer ein.Die Mindeststückelung nachrangiger Anleihen hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf 50 000 Euro festgelegt, damit nur risikoerfahrene institutionelle Investoren solche Anleihen erwerben können. Institute wie die Umweltbank hatten in der Anhörung im Bundestag auf die Bedeutung der Anleihen als Refinanzierungsinstrument auch über Privatanleger hingewiesen. “Kleine Institute verursachen keine vergleichbaren systemischen Risiken wie große Marktteilnehmer”, erklärte der Berichterstatter der Unionsfraktion, Alexander Radwan (CSU). Deshalb müsse für sie ein geringerer Regulierungsmaßstab gelten, unterstrich der CSU-Politiker. Der Berichterstatter der SPD-Fraktion, Johannes Schraps, machte deutlich, dass es bei großen Instituten bei der 50 000-Euro-Grenze bleibe. Nachrangige Verbindlichkeiten seien im Abwicklungsfall mit hohen Risiken für die Anleger verbunden. Sie sollten institutionellen Anlegern vorbehalten bleiben, die Verluste im Abwicklungsfall auch effektiv tragen könnten, erklärte Schraps in Berlin. Rückwärts bei Eigenmitteln Der Finanzausschuss änderte den Entwurf noch in weiteren Punkten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Festlegung, dass die Eigenmittelempfehlung ausschließlich durch hartes Kernkapital zu erfüllen ist, wurde gestrichen. Damit wird die EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt und die Praxis der Aufsicht zur Eigenmittelempfehlung fortgesetzt. Eine Vorgabe der Bildung von hartem Kernkapital würde die Möglichkeit zur Kreditvergabe schmälern, erläuterte Sepp Müller (CDU), Co-Berichterstatter der Unionsfraktion. Gerade in der Coronakrise wäre dies fatal. Gemildert wurde auch die geplante Anzeige der Eignungsprüfung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten an die Aufsicht. Klargestellt wird im Kreditwesengesetz, dass die Institute der Aufsicht neue Tatsachen melden müssen, die Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit betreffen.Erleichterungen gab es auch für Förderbanken, die künftig nicht mehr unter die EZB-Aufsicht fallen. Sie werden von Offenlegungspflichten befreit. Förderbanken mit einer Bilanzsumme von weniger als 70 Mrd. Euro werden bei der Institutsvergütungsverordnung und bei der Risikoträgeridentifikation als nicht bedeutend eingestuft.