Finanztransaktionssteuer soll für fast alle Derivate gelten

Österreich für enge Definition des Marketmaking

Finanztransaktionssteuer soll für fast alle Derivate gelten

fed Brüssel – Wenige Tage nach der Sitzung der Finanzminister jener elf Euro-Staaten, die eine Finanztransaktionssteuer einführen wollen, sind mehr Informationen über den Vorschlag bekannt geworden, der aktuell beraten wird. Ein internes Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, dokumentiert, dass die Vorschläge der Österreicher, die bei diesem Thema Regie führen, an vielen Stellen noch sehr vage sind. So nennt das Papier in Bezug auf das Besteuerungsprinzip bisher nur sehr allgemein eine “Kumulation von Residenzprinzip und Emissionsprinzip – angewendet ausschließlich auf Anteilscheine der beteiligten elf Staaten”.Noch längst nicht abschließend geklärt ist zudem die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Transaktionen von Terminprodukten. So schlägt Österreichs Finanzminister Hans Jörg Schelling eine Differenzierung vor: Bei Optionen oder optionsähnlichen Derivaten soll sich die Höhe der Steuer an der Optionsprämie orientieren. Für andere Terminprodukte könne man sich den Nominalwert – oder wo erfassbar: den Marktwert – als Bemessungsgrundlage vorstellen. Dabei sollte diese Basis für Derivate mit Laufzeiten entsprechend diesen Fristen bereinigt werden.Wie Schelling bereits vergangene Woche in Luxemburg erläutert hatte, liegt derzeit ein Konzept auf dem Tisch, das eine möglichst breite Anwendung bei zunächst sehr niedrigen Sätzen vorsieht. In dem Arbeitspapier wird dies noch strikter formuliert: “Fast alle Derivate” sollten von der Steuer erfasst werden. Ausnahmen sind lediglich für Produkte vorgesehen, die sich unmittelbar auf Staatsanleihen als Basiswertpapier (Underlying) beziehen.Diplomaten zufolge wurde zuletzt noch über einige andere Ausnahmen diskutiert. Deren Umfang solle aber ausdrücklich so gering wie möglich gehalten werden. Was das Marketmaking angeht, das möglicherweise ebenfalls von der Besteuerung ausgenommen werden soll, empfiehlt das österreichische Arbeitspapier eine “sehr enge Definition”.