Finanztransaktionssteuer steckt fest

Kaum Bewegung in der Amtszeit der niederländischen EU-Präsidentschaft - Minister beraten im Juni

Finanztransaktionssteuer steckt fest

Die Beratungen der zehn Euro-Staaten, die eine gemeinsame Finanztransaktionssteuer einführen wollen, treten auf der Stelle. Ein Durchbruch ist nicht in Sicht.fed Brüssel – Die EU-Finanzminister werden Mitte Juni aller Voraussicht nach eine ernüchternde Zwischenbilanz ziehen, wenn sie aufs Neue über die Finanztransaktionssteuer sprechen. Denn in den sechs Monaten der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft, die noch bis Ende dieses Monats die Geschäfte der EU führt, ist das Vorhaben kaum vorangekommen. Ein internes Arbeitspapier, das der Börsen-Zeitung vorliegt, zeigt, dass in keiner der drei Kernfragen, die zuletzt im Zentrum der Diskussion standen, Einvernehmen zwischen den zehn beteiligten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Slowakei, Slowenien, Belgien und Österreich) erzielt werden konnte. Insofern befinden sich die Verhandlungen weitgehend auf dem Stand von Anfang Dezember, als die zehn in einem Protokoll den Diskussionsstand feststellten.Ein Thema, das zuletzt intensiv debattiert wurde, ist die Entscheidung zwischen Ausgabe- und Ansässigkeitsprinzip, also die Frage, ob die Steuer auf alle in den zehn Staaten begebenen Wertpapiere (egal wo sie gehandelt werden) oder auf alle unter der Beteiligung von Europäern aus den zehn Ländern gehandelten Wertpapiere angewendet werden soll. Verknüpft damit ist die Kontroverse, inwieweit Aktien, die in Nichtteilnehmerstaaten emittiert wurden, vom Anwendungsbereich der Steuer ausgenommen werden. Hier liegt der Vorschlag auf dem Tisch, zumindest temporär eine Ausnahmeklausel anzuwenden. Unbeschadet dieser Kompromissversuche ist es jedoch nicht gelungen, eine Verständigung zu erreichen. “Einige beteiligte Mitgliedstaaten haben ihre Vorbehalte aufrechterhalten”, heißt es. Zudem äußern einige EU-Länder, die nicht zur Gruppe der zehn gehören, Bedenken wegen etwaiger extraterritorialer Wirkungen der Finanztransaktionssteuer.Daneben bleibt die Definition von Transaktionen, die dem Marketmaking dienen und die deshalb ausgeklammert werden könnten, strittig. Zwar gibt es in mehreren EU-Rechtsakten den Rückgriff auf den Begriff des Marketmaking, etwa in den Regeln für Leerverkäufe oder in der EU-Marktrichtlinie. Allerdings ist es bislang nicht gelungen, sich auf ein gemeinsames Verständnis zu einigen.Ein weiteres ungelöstes Streitthema sind schließlich Ausnahmen für die Besteuerung von Derivaten auf Staatsschuldtitel. Der Versuch, eine Liste der Kontrakte aufzusetzen, die von der Steuer ausgenommen werden, ist nicht gelungen.Vor diesem Hintergrund wird den Finanzministern in 14 Tagen wenig anderes übrig bleiben, als den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen. Denkbar ist freilich, dass das Vorhaben einer Transaktionssteuer mangels Fortschritten irgendwann aufgegeben wird. Der Versuch wäre formal gescheitert, wenn die Zahl der Beteiligten von derzeit zehn auf acht fällt. Da Belgien bereits als Wackelkandidat gilt, ist ein solches Szenario – zumindest mittelfristig – nicht unwahrscheinlich.