Zu schwach

Finanzwende hält Gesetzespläne zur Bekämpfung der Finanzkriminalität für unzureichend

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine große und wirksame Strukturreform geplant. Die Bürgerbewegung Finanzwende hat aber große Zweifel, dass ihm dies gelingt.

Finanzwende hält Gesetzespläne zur Bekämpfung der Finanzkriminalität für unzureichend

"Finanzkriminalamt sitzt am Katzentisch"

Finanzwende kritisiert Lindners Gesetz gegen Geldwäsche und andere Delikte

wf Berlin

Die Bürgerbewegung Finanzwende geht mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wegen des Gesetzes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität scharf ins Gericht. Das Gesetz sei in den wesentlichen Punkten völlig ungeeignet, Geldwäsche und andere Delikte effektiv zu bekämpfen, erklärte Konrad Duffy, Finanzwende-Referent für Finanzkriminalität, vor der Presse in Berlin. „Christian Lindner hat einen großen Wurf angekündigt und dann den Ball fallen gelassen.”

Mit dem Entwurf des Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes reagiert Lindner auf den Prüfbericht der internationalen Anti-Geldwäsche-Organisation FATF (Financial Action Task Force) von 2022. Demnach ist es um die Durchsetzung der Anti-Geldwäsche-Gesetze hierzulande schlecht bestellt. Dies liegt unter anderem an der zersplitterten Aufsicht im föderalen Deutschland, wo mehr als 300 Behörden in Ländern und Gemeinden zuständig sind. Aber auch bei der Strafverfolgung hakt es. Es gibt weniger Verurteilungen. Die Zuständigkeit dafür liegt in den Ländern. Lindner hatte schon im vergangenen Jahr ein Bundesfinanzkriminalamt in Aussicht gestellt, um die Aufsicht beim Bund zu bündeln. Die neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) sollte Kompetenzen bei der Ermittlung und Aufklärung für die wichtigen grenzüberschreitenden Fälle erhalten. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums liegt offiziell seit dem 13. September vor.

Zersplitterung der Aufsicht

Das Bundesfinanzkriminalamt sei immer noch eine gute Idee, sagte Duffy, aber die Umsetzung sei gescheitert. "Die neue Stelle hat keineswegs die Oberhoheit, sondern sitzt materiell am Katzentisch", stellte Duffy unter Bezug auf den Referentenentwurf fest. Es gebe dort keine echte Bündelung von Kompetenzen, ergänzte Finanzwende-Fellow Michael Findeisen, der früher das Referat Geldwäsche und Zahlungsverkehr im Bundesfinanzministerium leitete. Das BBF werde neben bereits existierenden Stellen wie dem Bundeskriminalamt (BKA) installiert. Es sei nicht einmal erster Ansprechpartner für internationale Behörden wie Interpol. Auch bei der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzsektor gebe es keinen Neustart. Die neue Behörde soll lediglich koordinierend arbeiten. Die zersplitterte Aufsicht bleibe bestehen. Zudem bedauert die Finanzwende, dass sich das Gesetz auf Geldwäsche mit internationaler Dimension sowie auf die Durchsetzung von Sanktionen beschränke. Auch wenn diese beiden Punkte richtig und wichtig seien: Andere Bereiche der Finanzkriminalität – Steuerdelikte etwa – würden völlig ausgeklammert.

Auf das schärfste Schwert in der Geldwäschebekämpfung verzichtet Lindner aber nach Einschätzung der Finanzwende. Die administrative Vermögensabschöpfung fehle komplett, obwohl sie in einer früheren Fassung des Referentenentwurfs noch enthalten war. „Wer Kriminellen wirklich wehtun will, muss sie beim illegal erworbenen Vermögen treffen”, sagte Findeisen. Das Instrument bestehe im deutschen Recht bereits bei der Terrorfinanzierung. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin dürfe Banken anweisen, verdächtige Gelder einzufrieren. Die Betroffenen könnten vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgehen, müssten dort aber die Rechtmäßigkeit der Gelder nachweisen. Findeisen bekräftigte, der Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit sei wirksam und rechtsstaatlich.

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