FIU erreichen massenhaft Verdachtsmeldungen
fir Frankfurt
Banken, Finanzdienstleister, Notare und andere Meldeverpflichtete haben im vergangenen Jahr 144000 Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) abgegeben – ein Viertel mehr als 2019. Die Zahl der Verdachtsmeldungen hat sich allein zwischen 2018 und 2020 nahezu verdoppelt und seit 2010 verzwölffacht (s. Grafik). Banken reichen 90% aller Verdachtsmeldungen ein. Insgesamt stammen 97% der Meldungen aus dem Finanzsektor, nur 3% aus dem Nichtfinanzsektor.
Erheblichen Anteil an dem erneuten Anstieg hätten mögliche Betrugsfälle ausgemacht, die im Zusammenhang mit der Pandemie zu sehen seien, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten FIU-Jahresbericht. Vom Beginn der Coronakrise bis Jahresende erhielt die FIU demnach etwa 11200 Verdachtsmeldungen, die damit in Verbindung stehen. 9500 davon betrafen möglichen Betrug bei Corona-Soforthilfen, etwa, indem Verbrecher via gefälschte Internetseiten an Unternehmensdaten gelangen, die sie wiederum verwenden, um unberechtigterweise finanzielle Hilfen zu beantragen.
Kaum Verurteilungen
Die unter dem Dach der Generalzolldirektion in Köln ansässige FIU nimmt eine Filterfunktion ein. Sie sichtet, bewertet und sortiert die eingehenden Verdachtsmeldungen nach Dringlichkeit, analysiert sie, bereitet sie auf und leitet sie gegebenenfalls an die Ermittlungsbehörden weiter. Behördenchef Christof Schulte hat einen Personalaufbau von 475 auf rund 800 Stellen binnen zwei bis drei Jahren angekündigt (vgl. BZ vom 23.12.2020). Insgesamt sind den Angaben von Donnerstag zufolge 24700 Meldungen an die Behörden, meist Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften, weitergegeben worden, was 17% aller eingegangenen Meldungen entspricht. Letztere gaben der FIU zu etwa jedem zweiten Fall eine Rückmeldung. 783 Geldwäscheverdachtsmeldungen mündeten demzufolge in Urteilen, Strafbefehlen, Beschlüssen und Anklageschriften – das entspricht 0,54% aller von den Verpflichteten im Jahr 2020 bei der FIU abgegebenen Verdachtsmeldungen.
Die magere Quote, die der ohnehin häufig kritisierten Behörde regelmäßig von Bankverbänden als Beispiel mangelnder Effizienz vorgehalten wird, will die FIU jedoch nicht als geeignetes Kriterium zur Messung der Effektivität des Meldungssystems verstanden wissen. „Der Anteil an Strafverfahren, die im Zusammenhang mit einer Verdachtsmeldung stehen und im Jahr 2020 zu einer Verurteilung führten, vermag relativ gering erscheinen“, schreibt sie im Jahresbericht. Dies sei jedoch auf die „herausfordernden Tatbestandsvoraussetzungen der Geldwäsche“ zurückzuführen. Demnach müsse für eine Verurteilung wegen Geldwäsche nach §261 des Strafgesetzbuchs nicht nur die Vortat, sondern zusätzlich die daraus folgende Geldwäsche nachgewiesen werden. Das war zumindest bis zur Anfang dieses Jahres beschlossenen Neufassung des Geldwäscheparagrafen, die sämtliche Straftaten zu möglichen Vortaten von Geldwäsche machte, der Fall.
Die FIU verweist darüber hinaus darauf, dass in jenen Fällen, in denen bewiesen wird, dass der Täter der Vortat zugleich der Geldwäscher ist, oftmals keine Doppelverurteilung möglich sei. Falls doch, falle die Strafe durch die zusätzliche Verurteilung wegen Geldwäsche häufig nur gering aus. Ein eingestelltes Geldwäsche-Strafverfahren bedeute nicht notwendigerweise, dass die zugrundeliegende Verdachtsmeldung als wirkungslos zu betrachten sei, heißt es von der FIU. Nicht wenige Verfahren wegen Geldwäsche, die eingestellt wurden, liefen gesondert wegen der Vortat, etwa Betrug, weiter.
Wurden Urteile aufgrund im vergangenen Jahr abgegebener Verdachtsmeldungen verhängt, dann waren es in der Regel Geldstrafen – im Schnitt 2900 Euro. In 346 Fällen wurden illegal erworbene Vermögenswerte eingezogen.