Förderbanken im Spannungsfeld zwischen Förderauftrag und Regulierung
Von Dr. Otto BeierlVorstandsvorsitzender der LfA Förderbank BayernFür die LfA – das älteste Landesförderinstitut – ist 2016 ein Jubiläumsjahr: Seit 65 Jahren ist sie Partner des Mittelstands und der Kommunen in Bayern. In diesem Zeitraum hat die LfA im staatlichen Auftrag und auf gesetzlicher Grundlage ein beachtliches Fördervolumen von rund 67 Mrd. Euro zugesagt und so neue Investitionen und Arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort ermöglicht. Das Fördergeschäft hat sich seit der Gründung im Jahr 1951 kontinuierlich weiterentwickelt und an den jeweiligen wirtschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet. Zugleich haben sich allerdings die Rahmenbedingungen für Förderbanken erheblich verändert. Das betrifft insbesondere das Thema Regulierung, mit dem sich auch die LfA seit einigen Jahren intensiv auseinandersetzen muss. Durch die Finanzkrise und verschiedene Skandale ist die Bankenbranche in den Fokus gerückt. Der Handlungsdruck für Politik und Regulatoren war aufgrund der Krisen enorm. Die Regulierungswelle, die auf die Kreditwirtschaft zurollte, auch. Die Regulierungsvorgaben werden dabei zunehmend komplexer und verflochtener, so dass sich manche Banken stärker mit der Umsetzung und Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben als mit dem Bankgeschäft befassen. Um eines klarzustellen: Die regulatorischen Vorgaben halte ich grundsätzlich für sinnvoll. Höhere Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität sowie klare Regeln für Abwicklung und Sanierung haben das Ziel, Banken dauerhaft sicherer zu machen und den Steuerzahler nicht erneut in die Pflicht nehmen zu müssen. Die strengeren regulatorischen Anforderungen gelten aber nicht nur für die großen, weltweit tätigen Banken. Sie betreffen gleichzeitig – und zwar überproportional – die mittleren und kleinen Banken mit regional definierten Geschäftsgebieten und auch die regionalen Förderbanken. Dabei können Förderbanken aufgrund staatlicher Haftungsgarantien und ihres Geschäfts- und Risikoprofils die Stabilität des Finanzsystems nicht gefährden. Förderbanken sind keine Geschäftsbanken, sondern betreiben Wirtschaftspolitik im gesetzlichen Auftrag mit bankmäßigen Mitteln. Sie gehören zu den sichersten Kreditinstituten weltweit und haben zu Recht die besten Bonitätsnoten – auch, aber nicht nur, aufgrund der staatlichen Gewährträgerhaftung. Gerade Förderbanken haben ein Durchschlagen der Finanzmarktkrise auf die Volkswirtschaft und eine Kreditklemme verhindert. Sie waren nicht Teil des Problems, sondern waren und sind Teil der Lösung.Dennoch werden sie reguliert und beaufsichtigt wie international tätige Großbanken. Die unmittelbare Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) wurde als Teil der Europäischen Bankenunion für die systemisch relevanten Banken der Eurozone begründet. Drei Förderbanken werden, weil sie die entsprechende Bilanzsumme aufbringen, direkt von der EZB beaufsichtigt. Kurzum: Der Grundsatz der Proportionalität bei Regulierungsfragen, d. h. einer Beaufsichtigung und Regulierung nach Risikogehalt und Geschäftsumfang einer Bank, ist nicht mehr gewahrt. Das gilt auch für die Umsetzung der sogenannten Bankenabgabe. Der deutsche Gesetzgeber hatte die Förderbanken wegen ihres Förderauftrages und der Gemeinwohlorientiertheit von der nationalen Bankenabgabe ausgenommen. Und das insbesondere unter dem Blickwinkel, dass jeder Euro, den eine Förderbank für die Bankenabgabe entrichten müsste, nicht mehr für den eigentlichen Förderauftrag zur Verfügung steht. Diese Rolle der Förderbanken wurde vom europäischen Gesetzgeber leider nicht vollumfänglich anerkannt. Folglich wird ein Teil des Geschäfts der Förderbanken mit der Bankenabgabe belastet. Förderbanken zahlen also in den europäischen Absicherungsfonds ein – auch die LfA. Und das, obwohl sie aufgrund der staatlichen Garantien den Fonds nie in Anspruch nehmen werden. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von Regulierungsvorhaben, die Förderbanken künftig zusätzlich belasten können. Zu nennen ist hier die sogenannte Leverage Ratio, die das regulatorische Eigenkapital ins Verhältnis zum Geschäftsvolumen einer Bank setzt und eine “Schuldenbremse” sein soll. Momentan wird an den Details für die Anwendung der Leverage Ratio gearbeitet. Förderkredite sind im Falle ihrer Weiterleitung nach dem Hausbankprinzip im Rahmen der Leverage Ratio sogar mehrfach mit Eigenmitteln zu unterlegen, was im Widerspruch zum staatlichen Förderauftrag steht. Diskutiert werden derzeit auch die neuen Standardansätze für die Bemessung des Kreditrisikos und des operationellen Risikos. Jede dieser Maßnahmen wird eine steigende Kapitalanforderung für Förderbanken nach sich ziehen. Nicht zuletzt könnte es im EZB-Meldewesen weitere Verschärfungen geben, wenn ein Wechsel des Rechnungslegungsstandards vom deutschen HGB auf internationale IFRS-Standards vorgesehen wird. Die Belastungen aus Bankenabgabe und Regulierungsumsetzung für die Förderbanken sind enorm und werden weiter zunehmen. Das ist nicht sachgerecht. Jeder Euro, der für Aufsichts- und Regulierungsanforderungen aufgewendet werden muss, fehlt für die Erfüllung des für den Wirtschaftsstandort wichtigen Förderauftrags. Selbstverständlich geht es nicht um eine pauschale Ausnahme für Förderbanken von allen neuen Regelungen. Aber eine Bankenregulierung mit Augenmaß, die die besondere Rolle von Förderbanken anerkennt, ist notwendig. Auch die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Regulierungsvorgaben müssen berücksichtigt werden, damit es hier nicht zu Verwerfungen kommt. Unsere finanziellen Mittel sollten – wie schon in den vergangenen 65 Jahren – in erster Linie der bayerischen Wirtschaft zugutekommen.