Freie Fahrt für Emir 2.2

Europäisches Parlament nimmt Kompromiss zu Derivateverordnung an

Freie Fahrt für Emir 2.2

Das Europäische Parlament hat in der letzten Sitzung vor den Europawahlen einen Kompromiss zur Neufassung der Derivateverordnung Emir verabschiedet. Unklar ist, wie die genaue Umsetzung erfolgen soll. Auch dem Gesetzespaket für europäische Covered Bonds hat das Parlament zugestimmt.dm/lee Frankfurt – Auf dem letzten Sitzungstag vor der Europawahl hat das Europäische Parlament am Donnerstag den mit der europäischen Ratspräsidentschaft und der Kommission ausgehandelten Kompromiss zur Neufassung der europäischen Derivateverordnung – Emir 2.2 – gebilligt. Die Anerkennung durch den Europäischen Rat wird in Kürze erwartet. Doch wann die vorgesehene Neuregelung der Aufsicht für Clearinghäuser in Kraft treten werden, ist wegen der Verzögerung des britischen EU-Austritts bis hin zu einem möglichen Austrittsdatum bis Ende Oktober jedoch unklar.Clearinghäuser treten unter anderem bei außerbörslichen Derivatgeschäften als Garant zwischen zwei Handelsparteien und stellen die Erfüllung des Geschäfts sicher. Durch die Verrechnung über eine zentrale Gegenpartei (CCP) verringert sich das Ausfallrisiko für die Beteiligten, wodurch auch die Stabilität im Finanzsystem größer werden soll.Derzeit wird das Geschäft mit auf Euro lautenden Zinsderivaten von LCH Clearnet in London dominiert, einer Tochter des britischen Börsenbetreibers LSE. Der Wunsch, zu verhindern, dass dieses Geschäft nach dem Brexit nicht mehr unter europäischer Aufsicht steht, war mit ein Grund für die Neufassung des Regelwerks. Die europäische Marktaufsicht ESMA erhält durch den nun vom Parlament verabschiedeten Kompromissvorschlag mehr Kompetenzen über Clearinghäuser. Allerdings ist noch nicht geklärt, in welchem Umfang die ESMA künftig als systemrelevant eingestufte Clearinghäuser in Drittstaaten beaufsichtigen wird. Ob ein Clearinghaus systemrelevant ist, hängt grundsätzlich von der Art, dem Umfang und der Komplexität der getätigten Geschäfte ab. Darüber soll ein Überwachungsausschuss bei der ESMA entscheiden.Für den europäischen Finanzmarkt hat das Clearing von Euro-Zinsderivaten aufgrund des großen Nominalvolumens eine Systemrelevanz. Würde ein Clearinghaus in Schieflage geraten, wäre der europäische Bankensektor stark betroffen. Deshalb ist der Wunsch nach einer starken Aufsicht vorhanden. Emir 2.2 sieht daher vor, dass systemrelevante CCPs aus Drittländern, die im Euro-Clearing aktiv sind, gezwungen werden können, ihren Sitz in die EU-27 zu verlegen.Zugleich besteht aber ein Interesse, dass bei einem Brexit ein reibungsfreies Funktionieren des Euro-Clearings möglich bleibt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden haben deshalb Übergangsvereinbarungen abgeschlossen, die im Fall eines harten Brexit eine gegenseitige Anerkennung garantieren. Unklar ist jedoch noch, inwieweit dies dann mit der Inkraftsetzung von Emir 2.2 abgestimmt wird.Auch sind konkrete Kriterien noch unklar, nach denen Drittländer-CCPs als systemrelevant eingestuft werden. Dies hat die US-Derivateaufsicht CFTC scharf kritisiert. Im Gespräch mit der Börsen-Zeitung forderte Eric Pan, Direktor für Internationale Angelegenheiten bei der CFTC, eine transparente, objektive und evidenzbasierte Klassifizierung der Drittstaaten-CCPs. Pan äußerte die Hoffnung, dass seine Behörde in der sich nun anschließenden Stufe 2 des Gesetzgebungsprozesses größeren Einfluss nehmen kann (vgl. BZ vom 18. April). Auch der Europäische Verband der CCP-Clearinghäuser (EACH) äußerte in seiner Stellungnahme zur Abstimmung die Hoffnung, einen Beitrag zum Stufe-2-Prozess leisten zu können. Ziel sei es, ein sicheres und effizientes Aufsichtssystem zu schaffen, das die regulatorische Konvergenz vorantreibe. Covered Bonds harmonisiertEbenfalls einen Haken gemacht hat am Donnerstag das Europäische Parlament unter die Gesetzgebung für Covered Bonds (gedeckte Schuldverschreibungen). Mit ihr wird ein Gütesiegel für europäische Covered Bonds eingeführt und zudem unter bestimmten Bedingungen eine aufsichtliche Vorzugsbehandlung gemäß der Eigenmittelverordnung (CRR) eingeführt. Die EU-Kommission erhofft sich durch die Harmonisierung, dass sich Covered-Bond-Märkte in Ländern entwickeln, die dieses Instrument bisher nicht nutzen (vgl. BZ vom 28. Februar). Die EMF-ECBC (European Mortgage Federation – European Covered Bond Council) begrüßte die Annahme. Sie ermögliche eine glatte Einführung von europäischen Covered Bonds in neueren oder sich erst entwickelnden Märkten.