"Friseur erhält nur einmal im Monat Geld von Acquirer"

Bundesbank: Instant Payment bietet viele Vorteile

"Friseur erhält nur einmal im Monat Geld von Acquirer"

bg Frankfurt – Die Basisinfrastruktur für Instant Payments (IP) steht, die passive Erreichbarkeit der deutschen Kreditinstitute sei zufriedenstellend, so David Ballaschk von der Bundesbank bei der Veranstaltung “Digitaler Zahlungsverkehr: Mobile Payment, Instant Payments, rechtliche Herausforderungen” auf Einladung von WM Seminare, die wie die Börsen-Zeitung zur WM Gruppe gehört, und White & Case. Dabei stellte Ballaschk trotz zufriedenstellender Wegmarken beim Aufbau der Infrastruktur mit Bezug auf das Zitat eines EZB-Kollegen aber heraus, dass es für die Banken im Wettbewerb mit Big Tech um alles geht im Zahlungsverkehr: “The business case is to stay in business.”Fachleute wissen Bescheid: Paypal ist damit groß geworden, dass sie lediglich eine Zahlungsgarantie stellen, die für den Kunden aber “gefühlt in Echtzeit” stattfindet. Wenn Transaktionen über IP in drei bis fünf Sekunden abgewickelt sind, dann stellt das für den Kunden und den Händler mitunter einen substanziellen Mehrwert dar. Der von Ballaschk frequentierte Friseur erhalte “nur einmal im Monat Geld vom Acquirer” – so sieht es aus in der Welt der Dienstleister des elektronischen Zahlungsverkehrs. Der Mehrwert von Instant Payment liege in der Schaffung von offenen Schnittstellen, sagt der Bundesbank-Spezialist – und plädiert damit für ein Ökosystem an Dienstleistern, die auf Basis von IP den Mangel an attraktiven Lösungen für den Endnutzer beheben soll. Dabei dürften sich die Banken aber nicht dadurch irritieren lassen, dass IP potenziell Bereiche wie die florierenden Kartenzahlungen kannibalisieren könnten: Das verhindern zu wollen, sei nicht der nachhaltige Weg.Carsten Lösing von White & Case wies in seinem Vortrag beim Kapitel zur entstehenden Kryptoregulierung darauf hin, dass “praktisch jeder Kontakt mit Kryptowährungen” eine Erlaubnispflicht auslöse. Das gelte insbesondere für das Finanzkommissionsgeschäft, die Abschlussvermittlung und den Eigenhandel. Darüber hinaus geht White & Case davon aus, dass Stablecoins in der Verwendung als Payment Token E-Geld wären und damit erlaubnispflichtig – aber dann eben keine Kryptowerte.