Für eine Vergemeinschaftung ist es noch zu früh
Zu früh, zu unausgereift, zu sehr für die Brüsseler Erfolgsbilanz gewollt – auf diesen kurzen Nenner lässt sich das Vorhaben der Europäischen Kommission zur Vergemeinschaftung der Einlagensicherung bringen. Dabei hat die Kommission ihre Absichten frühzeitig zu erkennen gegeben, nämlich bereits 2012: Die Bankenunion soll neben dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus und dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus auch auf einer dritten Säule ruhen, der gemeinsamen Einlagensicherung. Die Begründung ist durchaus nachvollziehbar: Das momentane System, wonach jeder Mitgliedstaat seine eigene, nationale Einlagensicherung hat, ist stärker für lokale Schocks anfällig. Hingegen könnte eine gemeinsame Einlagensicherung dafür sorgen, dass die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen Krisen insgesamt steigt. Die üblichen Bedenken?Wenn die Absichten der Kommission also gut sind, warum wehren wir uns dann gegen die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung? Sind es nur die üblichen Bedenken von uns Deutschen, nicht zu viel Veränderung auf einmal ertragen zu müssen? Nein, so einfach ist es sicherlich nicht. Was wir fordern, ist ein solides Fundament, auf dem die Bankenunion – in ihrer vollen Breite – stehen muss. Erst müssen die schon beschlossenen Schritte zur Bankenunion auch tatsächlich umgesetzt sein und funktionieren, bevor wir uns über alles Weitere unterhalten.Auch im Wirtschaftsleben würden zwei Unternehmen erst dann fusionieren, wenn ausgiebig die Risiken des künftigen Partners durchleuchtet wurden. Alles andere wäre grob fahrlässig und würde auch Haftungsfragen in Bezug auf den Vorstand aufwerfen. Das Prinzip lässt sich auf die politische Situation bei der Vollendung der Bankenunion übertragen: Uns geht es gewissermaßen um eine “Due Diligence”-Prüfung, welche Risiken sich die Länder, die stabile nationale Einlagensicherungssysteme aufweisen, bei einer Vergemeinschaftung einfangen.Und da ist uns der Pudding, den die Kommission serviert hat, noch zu wackelig. Allein ein Blick auf die Bilanzen europäischer Banken offenbart das ganze Dilemma: Die European Banking Authority (EBA) geht von einem Gesamtvolumen von notleidenden Krediten von rund 813 Mrd. Euro aus (Stand: Dezember 2017). Das ist schon ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Stand von 967 Mrd. Euro, den wir noch im März 2017 hatten. Es ist aber immer noch zu viel. Zu weit fallen dabei auch die einzelnen Mitgliedstaaten auseinander: Während bei deutschen Banken das Verhältnis von notleidenden Krediten zu den Gesamtkrediten 1,9 % beträgt, liegt diese Quote im Falle von Italien (11,1 %), Griechenland (44,9 %) und Zypern (38,9 %) deutlich höher.Nun werden nicht die Banken aller Mitgliedstaaten mit einem Risiko nahe null in eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung gehen können. Aber wichtig ist schon, zunächst eine verbindliche Vorgabe zu schaffen, welches Niveau akzeptabel ist. Aus unserer Sicht sollte eine Maximalquote für notleidende Kredite im niedrigen einstelligen Bereich eingeführt werden. Bereits Argwohn geweckt Damit wäre es nicht getan. Wir hätten – bei Einführung einer Quote – die Risiken für die Vergangenheit begrenzt, aber noch nicht gesagt, wie wir eigentlich verhindern, dass die Banken in der Zukunft neue Risiken aufbauen.Ein Anfang, auch neuen Risiken vorzubeugen, ist immerhin gemacht. Im März 2018 legte die Kommission einen Legislativvorschlag vor. Danach soll in der Eigenkapitalverordnung (CRR) eine gemeinsame Mindestdeckungshöhe für neu ausgereichte, später ausfallende Kredite eingeführt werden. Im selben Monat ergänzte die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Banken-Leitfaden für notleidende Kredite. Künftig wird erwartet, dass die Banken für den unbesicherten Teil neuer notleidender Kredite spätestens nach zwei Jahren und für den besicherten Teil spätestens nach sieben Jahren eine vollständige Deckung aufweisen. Schon an dieser Stelle haben aber die Anläufe aus Italien, die Vorgaben zu entschärfen, Argwohn geweckt.Weitere Schritte sind aus unserer Sicht zu tun: In der Vergangenheit zeigte sich, dass der “Staaten-Banken-Nexus” ein Problem ist. Es geht dabei um die zu enge Verflechtung von Staaten und Banken. Banken investieren einseitig in Staatsschuldtiteln des eigenen Landes – weil diese Art der Kreditvergabe im Rahmen der Vorschriften zur Eigenkapitalunterlegung privilegiert ist. Auf diese Weise entstehen “Ansteckungskanäle”: Staatsschuldenkrisen drohen sich auf das Bankensystem auszuwirken, und umgekehrt können Bankenkrisen – bei Intervention einer Landesregierung – eine Staatsschuldenkrise nach sich ziehen (auch wenn die Bankenunion gerade verhindern soll, dass Banken auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gerettet werden). Um gegenzusteuern, sollten Grenzen für Staatsschuldtitel – wie bei Großkrediten – eingezogen werden. Mittelfristiges Ziel sollte es sein, die Nullgewichtung von Staatsanleihen durch risikoadjustierte Zuschläge zu ersetzen. Verfahren effizienter gestaltenZudem ist eine Mindestharmonisierung der Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten nötig. Je zügiger Banken ihre Forderungen eintreiben, vorhandene Sicherheiten verwerten oder den Fall mit einem Insolvenzverfahren des Schuldners abschließen können, desto eher verschwindet der notleidende Kredit auch aus den Bilanzen. Eine solche Mindestharmonisierung wäre übrigens generell – über die Bankenunion hinaus – ein guter Schritt, um für mehr Investitionssicherheit in Europa zu sorgen. Es geht nicht nur darum, die Rechtsvorschriften anzunähern, sondern vor allem auch darum, die Verfahren effizienter zu gestalten. Die Kommission hat diesen Punkt bislang jedoch nur zaghaft adressiert. Nationale “Unebenheiten”Speziell im Finanzmarktbereich ist ein wiederkehrender Diskussionspunkt, dass wir in Deutschland einen anders strukturierten Bankenmarkt haben als zum Beispiel in Frankreich. Die Kommission möchte gerne im Sinne einer Nivellierung über diese nationalen “Unebenheiten” hinwegbügeln. Bestenfalls gleichgültig scheint sie oft die vielen kleinen und mittelständischen Banken in Deutschland zu betrachten. Das können wir nicht akzeptieren. Wir bestehen darauf, dass bewährte nationale Strukturen auch in einem europäischen Kontext fortbestehen können. Natürlich ist für deutsche Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Frage, wie sie sich mit ihren Institutssicherungssystemen in die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung einfügen, ungleich schwieriger zu beantworten als für andere Teile des Bankensektors.Die Diskussion um die Vollendung der Bankenunion dreht sich nicht allein um Inhalte, sondern auch um das richtige Verfahren. Die Kommission scheint bereit, über weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken in den Bankenbilanzen zu sprechen. Sie will aber zeitgleich die Zustimmung Deutschlands zum Gesetzgebungsvorschlag, mit der die nationalen Einlagensicherungssysteme vergemeinschaftet werden. Auf einen solchen Handel können wir uns nicht einlassen – und ich hoffe, dass es auch der Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht tut. Denn dann käme sicher nur die Vergemeinschaftung, und höchst eventuell kämen die weiteren Maßnahmen zur Risikoreduzierung.Vernünftig wäre es, wenn die jetzige Kommission die Vergemeinschaftungspläne in Bezug auf ihre auslaufende Amtszeit für erledigt erklärt. Stattdessen sollte sie alle Kräfte darauf richten, die Voraussetzungen für einen Zwischenschritt zu schaffen – der im Grundsatz unter den europäischen Finanzministern bereits vorbesprochen ist: Spätestens Ende 2023 soll die Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds einsatzfähig sein. Gemäß den Vereinbarungen kann auch früher über die Letztsicherung gesprochen werden – wenn eine entsprechende Risikoreduzierung erfolgt ist. Was die Kommission bisher vorgelegt hat, reicht dazu nicht aus. Schlechte Europäer?Sind wir Deutschen nun, weil wir bei der Vergemeinschaftung der Einlagensicherung so kritisch sind, schlechte Europäer? Dieser Vorwurf kommt immer gerne dann, wenn man sich inhaltlich nicht mit unseren Argumenten auseinandersetzen möchte. Die Union ist und bleibt die Europapartei in Deutschland. Aber gerade wenn wir wollen, dass das europäische Projekt gut wird, müssen wir uns einbringen – wo nötig, eben auch kritisch.—-Ralph BrinkhausStellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag