Geldwäsche-Rüge gegen Deutschland
dpa-afx/fir Brüssel/Frankfurt
Deutschland verstößt nach Ansicht der Europäischen Kommission wegen einer nachlässigen Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche gegen EU-Recht. Die Brüsseler Behörde habe daher ein sogenanntes Aufforderungsschreiben an Deutschland verschickt, weil es die 4. Geldwäscherichtlinie nicht korrekt umgesetzt habe, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Die Frist zur Umsetzung der Vorgaben lief bereits am 27. Juni 2017 ab. Damit hat die Kommission den ersten von fünf formellen Schritten innerhalb eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, an dessen Ende auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) stehen kann.
Neben Deutschland sind auch Portugal und Rumänien angeschrieben worden. Die EU-Kommission mahnt unter anderem an, dass ein vernünftiger Informationsaustausch mit zentralen Stellen für Geldwäscheverdachtsmeldungen, in Deutschland die Financial Intelligence Unit (FIU) in Köln, gewährleistet werden muss. Auch die Zusammenarbeit mit anderen FIU sowie Sorgfaltspflichten bei der Feststellung der Identität neuer Kunden lassen demnach zu wünschen übrig.
Die angeschriebenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, um „auf zufriedenstellende Weise“ auf die Argumente der Kommission zu antworten. Die EU-Kommission überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung von EU-Recht.