DEUTSCHE BANK

Genickschuss

Vielleicht wäre es eine gute Idee, würden Polizei und Justiz als Mieter in die Türme der Deutschen Bank einziehen. Dann hätten sie es bei der nächsten Großrazzia nicht so weit. Stammgäste sind die Ermittler bei den Blauen ja ohnehin. Eingedenk des...

Genickschuss

Vielleicht wäre es eine gute Idee, würden Polizei und Justiz als Mieter in die Türme der Deutschen Bank einziehen. Dann hätten sie es bei der nächsten Großrazzia nicht so weit. Stammgäste sind die Ermittler bei den Blauen ja ohnehin. Eingedenk des Aufwands, der schon bei früheren Gelegenheiten betrieben wurde, müssten die Fahnder den Inhalt von Aktenschränken und Computern in Deutschlands größtem Geldkonzern mittlerweile eigentlich in- und auswendig kennen.Als neutraler Beobachter würde man sich dann allerdings auch mal handfeste Ergebnisse wünschen. Die wurden in der Vergangenheit eher selten geliefert, selbst wenn ein großes Buhei veranstaltet worden war wie der martialisch anmutende Aufmarsch von fünf Hundertschaften im Dezember 2012. Im Visier waren seinerzeit unter anderem Co-Chef Jürgen Fitschen und CFO Stefan Krause, die eine falsche Umsatzsteuererklärung zu spät korrigiert haben sollen. Werden die Ermittlungen in solchen Fällen eingestellt, ist es der Justiz und vielen Medien in der Regel keine Meldung wert.Ob am aktuellen Geldwäscheverdacht mehr dran ist? Kunden bei der Gründung von Offshore-Firmen in “Steuerparadiesen” zu unterstützen, ist für sich genommen nicht strafbar. Über solche Vehikel Gelder aus Straftaten zu waschen oder dabei zu Diensten zu stehen, aber sehr wohl. Wobei Bankangestellte, die es trotz Hinweisen auf Ungereimtheiten unterlassen haben sollten, Verdachtsanzeige zu erstatten, schon wegen Dämlichkeit in einem besonders schweren Fall eingesperrt gehörten. Und Vorgesetzte, die dabei zugeschaut hätten oder Strukturen verantworten, in denen das möglich ist, mindestens wegen Unfähigkeit. So weit ist man aber nicht. Der Disclaimer muss sein: Es gilt die Unschuldsvermutung.Es ist daran zu erinnern, dass die Finanzaufsicht BaFin mit Blick auf die “Panama Papers” im Mai berichtet hat, bei elf näher untersuchten Instituten mit etwaigen Geschäftsbeziehungen nach Panama seien erhebliche Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften nicht festgestellt worden. Die Anforderungen seien weitgehend eingehalten worden und die vorgefundenen Konstruktionen nach deutschem Recht erlaubt.Alle Beteiligten müssen sich über eines im Klaren sein: Für ein aus diversen Gründen angeschlagenes Unternehmen wie die Deutsche Bank kann ein Vorgang, wie er hier in Rede steht, den Genickschuss bedeuten. Wenn sich der Verdacht bestätigt, sowieso. Wenn der Ruf durch Einwirkung von außen zu Unrecht ruiniert wird, aber auch.