Girokonto für jedermann kommt
Der Bundesrat hat in Berlin die Gesetzespläne für ein “Girokonto für jedermann” gebilligt. Die Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen zu. Damit hat jeder Verbraucher, der rechtmäßig in der EU ansässig ist, das Recht auf ein Girokonto mit Basisfunktionen. Auch Asylsuchende und Obdachlose gehören dazu.