Gläubigerbeteiligung bei Hypo-Bad-Bank

Vorrangige Anleihen betroffen

Gläubigerbeteiligung bei Hypo-Bad-Bank

Bloomberg Wien – Das Anfang Januar in Kraft getretene österreichische Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) enthält eine Klausel, welche die Gläubigerbeteiligung bei vorrangigen Anleihen der Heta Asset Resolution zulässt, heißt es in einer Mitteilung des österreichischen Finanzministeriums. Die Aufnahme der Heta in den Anwendungsbereich sei ausdrücklich erfolgt. Gegenüber einem zuvor zirkulierten Entwurf war das Gesetz Ende letzten Jahres überarbeitet worden. Das Ministerium hatte auf die Änderung nicht hingewiesen.Bei Heta handelt sich um die Bad Bank zur Abwicklung der ehemaligen Hypo Alpe-Adria Bank International. Heta hat vorrangige Anleihen ausstehen im Umfang von rund 8,9 Mrd. Euro. Der größte Teil davon ist mit einer Garantie des österreichischen Bundeslandes Kärnten ausgestattet. “Gemäß § 162 Abs 6 BaSAG ist das Instrument der Gläubigerbeteiligung anwendbar. Auf die Abbaueinheit sind die Bestimmungen des 4. Teiles des BaSAG (Abwicklung – §§ 48 bis 122) anwendbar, in dem auch das Instrument der Gläubigerbeteiligung geregelt ist”, hieß es.—– Personen Seite 16