Großkreditverbot für Oyak Anker Bank

Zweiter Geschäftsführer für Vier-Augen-Prinzip fehlt

Großkreditverbot für Oyak Anker Bank

sto Frankfurt – Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Oyak Anker Bank in Frankfurt ein Großkreditverbot gemäß § 45b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt. Dies teilte die Behörde mit. Hintergrund ist, dass die Bank nicht mehr nach dem Vier-Augen-Prinzip arbeiten kann, weil sie nur noch einen Geschäftsführer hat. Damit verstoße die Bank gegen die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a Absatz 1 KWG), hieß es. Demnach muss eine Bank wenigstens zwei Geschäftsführer haben, um das Vier-Augen-Prinzip zu gewährleisten. Alleiniger Geschäftsführer ist R. Emre Yalcinkaya. Das Großkreditverbot ist seit dem 9. Januar einzuhalten und seit dem 9. Februar bestandskräftig.Der andere Geschäftsleiter sei unerwartet ausgeschieden, teilte die Bank mit. Die Maßnahme beziehe sich nur auf Firmenkundenkredite ab einer Höhe von 9 999 521 Euro und werde nach der Ernennung eines zweiten Geschäftsleiters aufgehoben, der derzeit gesucht werde. Die BaFin-Anordnung habe “keinerlei negative Auswirkungen auf die finanziellen Abläufe unserer Bank”, hieß es. Auch das Einlagen- und Kreditgeschäft im Privatkundenbereich werde “uneingeschränkt” weitergeführt. Die Oyak Anker Bank ist bekannt durch lukrative Tagesgeldangebote und günstige Ratenkredite.