Share Deals

Grunderwerbsteuer greift schneller

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Finanzausschuss des Bundestages Steuersparmodelle über Share Deals erschwert. Eine Bösenklausel zielt nur auf Unternehmen im regulierten Markt.

Grunderwerbsteuer greift schneller

wf Berlin – Nach jahrelangen Ringen hat der Finanzausschuss des Bundestages Einschränkungen für ein Sparmodell bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Ausschuss eine Reform sogenannter Share Deals. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.

Beim Immobilienerwerb über Gesellschaftsanteile können Käufer die Grunderwerbsteuer – von je nach Bundesland bis zu 6,5% des Kaufpreises – umgehen. Die Steuer soll nun fällig werden, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90% der Gesellschaftsanteile den Eigentümer wechseln. Dies soll auch auf Fälle der Vergangenheit angewandt werden. Bisher liegen die kritischen Wert bei 95% der Anteile binnen fünf Jahren. Eine Börsenklausel soll verhindern, dass Grunderwerbsteuer bei börsennotierten Firmen anfällt. Dort ist der Eigentümerwechsel der Normalfall. Anteilsübergänge über eine regulierte Börse lösen nach der Neuregelung keine Grunderwerbsteuer aus.

SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe zeigte sich erfreut, dass mit dem Gesetz Steuertrickserei ein Ende gesetzt werde. „Als SPD wären wir gerne weitergegangen und haben eine Absenkung der Schwelle auf 75% gefordert.“ Dies habe die Union blockiert. Der Unionspolitiker Olav Gutting bedauerte, dass die SPD sich gesperrt habe, einen Freibetrag für den Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie einzuführen.

Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) kritisiert scharf, dass die Börsenklausel nur im regulierten Markt greife und nicht im Freiverkehr. „Die Koalition hat heute eine neue Substanzbesteuerung für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen“, erklärt Christine Bortenlänger, Geschäftsführende DAI-Vorständin. Damit würden diese Firmen teilweise schon nach elf Monaten, im Schnitt nach 4,4 Jahren, mit all ihren inländischen Grundstücken und Immobilien grunderwerbsteuerpflichtig – ohne dass es einen Betriebsübergang im juristischen Sinne gegeben habe. Das Gesetz müsse im Bundesrat korrigiert werden, fordert Bortenlänger. Die neue Besteuerung sei auch eine Zusatzbelastung für die Altersvorsorge kleiner Aktiensparer. Sie konterkariere überdies die Bestrebung, jungen Wachstumsunternehmen und dem Mittelstand eine alternative Kapitalmarktfinanzierung zu bieten.