Grunderwerbsteuer vor Verschärfung

Börsen-Zeitung, 10.5.2019 tl Frankfurt - Eine seit längerem diskutierte Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals wird jetzt konkret. Das Bundesfinanzministerium hat entsprechende Regelungen in den Referentenentwurf für das...

Grunderwerbsteuer vor Verschärfung

tl Frankfurt – Eine seit längerem diskutierte Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von Share Deals wird jetzt konkret. Das Bundesfinanzministerium hat entsprechende Regelungen in den Referentenentwurf für das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften aufgenommen. Danach werden ab Anfang 2020 bei einem Anteilsverkauf die relevante Beteiligungshöhe von mindestens 95 % auf wenigstens 90 % der Anteile abgesenkt und die derzeitigen Fünfjahresfristen im Grunderwerbsteuergesetz auf mindestens zehn Jahre verlängert. Der vorgesehene Ergänzungstatbestand für Kapitalgesellschaften zwinge börsennotierte Kapitalgesellschaften dazu, die Aktionärsstruktur dauerhaft – auch bei Kleinstübertragungen – zu überwachen, kritisiert der “ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss”.