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Grüne Bunds

Deutschland wird in diesem Jahr Mitglied im Club der Emittenten grüner Staatsanleihen. Auf europäischer Ebene sind dort bereits Frankreich, Belgien, Polen oder etwa die Niederlande aktiv. Der Bund will mit seiner Debütemission im zweiten Halbjahr an...

Grüne Bunds

Deutschland wird in diesem Jahr Mitglied im Club der Emittenten grüner Staatsanleihen. Auf europäischer Ebene sind dort bereits Frankreich, Belgien, Polen oder etwa die Niederlande aktiv. Der Bund will mit seiner Debütemission im zweiten Halbjahr an den Markt kommen. Auch die durch die Corona-Pandemie hervorgerufenen Verwerfungen, die beim Bund dazu führten, dass über die internationalen Geld- und Kapitalmärkte mehr finanzielle Mittel besorgt werden müssen, um Konjunkturmaßnahmen zu finanzieren, sollen nach Angaben des Bundes und seines Schuldenmanagers, der Deutschen Finanzagentur, nichts am Zeitplan und den Vorbereitungen dieses Projektes ändern. Darauf hat die Deutschen Finanzagentur auch während der Coronakrise wiederholt hingewiesen. Das Projekt laufe unverändert weiter, es gebe diesbezüglich keine Änderungen, hieß es etwa im März und April.Der Bund geht im Vergleich zu anderen Emittenten grüner Staatsanleihen einen eigenen Weg. Er wird nicht etwa nur einen Green Bond begeben und dann bei entsprechenden Marktopportunitäten mit dem zweiten und dritten grünen Bond folgen. Das Konzept des Bundes sieht einen sogenannten grünen Zwilling zu einer herkömmlichen Bundesanleihe vor. Die Finanzagentur wird wie folgt vorgehen: Es wird eine traditionelle, nichtgrüne Bundesanleihe aufgelegt und bereits zu dieser Anleiheemission zugleich angekündigt, dass es zu dieser Anleihe eine ausstattungsgleiche grüne Bundesanleihe geben wird. Sie wird mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung der konventionellen Bundesanleihe an den Markt folgen. Mit welchem zeitlichen Abstand sie zur herkömmlichen Anleihe kommt, ist noch nicht kommuniziert. Dieser grüne Zwilling hat eine eigene ISIN bzw. WKN, aber die gleiche Endfälligkeit und denselben Kupon wie sein konventioneller Zwilling. Die Gelder aus dieser grünen Bundesanleihe sollen – so das Wesen eines jeden Green Bond – dann für Klima- und Umweltschutzprojekte verwendet werden. Welche Projekte hierfür später in Frage kommen, ist derzeit noch in der Vorbereitung. Privatanleger können diese grüne Bundesanleihe wie jedes andere festverzinsliche Wertpapier auch über das Online-Banking bzw. ihre Hausbankverbindung ordern. Hier gibt es keinerlei Unterschiede. Bundesbürger, aber selbstverständlich auch institutionelle Investoren wie Asset-/Fondsmanager oder Versicherungen und Banken sowie Unternehmen können diese grünen Bundesanleihen verständlicherweise ebenfalls erwerben. Es wird am Markt allgemein mit einer sehr guten Nachfrage nach grünen Bundesanleihen gerechnet. Der Bund ist schließlich der Benchmark-Emittent der Eurozone und zusammen mit den USA der Anbieter der sichersten Staatsanleihen der Welt. Seit Jahren wird darauf gewartet, dass der Bund in den Green-Bond-Markt einsteigt, schließlich ist er damit auch einer der sichersten Green-Bond-Emittenten, denn er verfügt als einer der weltweit wenigen Staaten über ein Triple-A-Rating. Viele Investoren werden bei diesen Emissionen und vor allem bei dem Debütpapier dabei sein wollen. Welche Laufzeit als Erstes an den Markt kommt, ist derzeit auch noch nicht kommuniziert, ebenso nicht der genaue Zeitpunkt der Debütemission. Die Finanzagentur will bei den Emissionen von Anfang an auf das Auktionsverfahren setzen, dort können aber nur die Banken aus der Bietergruppe Bundesemissionen mitbieten. Dies sind die in- und ausländischen Banken, mit denen der Bund sein Emissionsgeschäft für alle Anleihen und Geldmarktpapiere abwickelt. Der große Vorteil eines grünen Zwillings zu einer herkömmlichen, nichtgrünen Bundesanleihe besteht darin, dass der Markt somit später zeitgleich zwei Anleihen nebeneinander hat, die komplett identisch ausgestaltet sind, nur ein Bond die Gelder eben grün verwendet, die andere Anleihe den traditionellen Einsatz verfolgt. Anleger können sich anhand der nichtgrünen Anleihe, die zuerst kommt, Gedanken darüber machen, zu welchen Konditionen der grüne Zwilling in den Markt kommen sollte, also was ein faires Preis-Rendite-Niveau ist. Später können Anleger aus dem Vergleich der beiden Preise bzw. Renditen der Anleger ableiten, was der Preis für den Aspekt “grün” ist. Mit anderen Worten: Was ist grün wert? Das lässt sich heute in einem direkten Vergleich am Markt so nicht ablesen, da kein anderer Emittent zeitgleich bzw. mit kurzer zeitlicher Verzögerung grüne und nichtgrüne Anleihe in identischer Ausgestaltung in den Markt bringt. Das ist ein Novum und somit der nächste Meilenseiten. Der Bund beabsichtigt über seine grünen Anleihen den Markt für Green und Sustainable Finance bei seiner Weiterentwicklung somit aktiv zu begleiten und voranzubringen: “Mit der Begebung von grünen Bundeswertpapieren wird der Bund die Entwicklung nachhaltiger Finanzmärkte und insbesondere des grünen Marktsegments unterstützen”, sagt Tammo Diemer, Co-Geschäftsführer der Deutschen Finanzagentur.