EU-REGULIERUNG

Grünes Licht fürs EU-Bankenpaket

Mitgliedstaaten und Europaparlament einig über neue Kapitalvorschriften - Viel Lob auch aus Deutschland

Grünes Licht fürs EU-Bankenpaket

EU-Staaten und Europaparlament haben die Reform der Kapital- und der Bankenabwicklungsrichtlinie festgezurrt. Das Regulierungspaket, das im Wesentlichen Baseler Beschlüsse umsetzt, soll die Risiken im Bankensektor senken und mehr Proportionalität in die Regulierung bringen. Beifall kam auch aus Deutschland.ahe Brüssel – Die Neujustierung der europäischen Bankenregulierung mit entsprechenden Änderungen in der Kapitalrichtlinie und der zugehörigen Verordnung (CRD/CRR) sowie im Abwicklungsregime (BRRD/SRMR) hat endgültig grünes Licht erhalten. Sowohl die EU-Finanzminister als auch das Europäische Parlament stimmten dem Kompromiss zu, der in den vergangenen Monaten erarbeitet worden war. Das Paket, für das die EU-Kommission bereits vor zwei Jahren Vorschläge vorgelegt hat, soll die Risiken im Bankensektor deutlich senken und galt daher auch als Voraussetzung für weitere Reformen in der Eurozone (siehe hierzu Seite 7).Der Europaabgeordnete Peter Simon, der mit zu den Verhandlungsführern gehörte, sprach von einem “Meilenstein für die weltweite Finanzstabilität”. Damit ziehe die EU weitere Lehren aus der Finanzkrise und sende ein starkes Signal an die internationalen Partner, erklärte der SPD-Politiker. “Unsere Botschaft ist klar: Große, systemrelevante Banken müssen in Zukunft mehr Eigenkapital zur Verlustabdeckung besitzen und ihre Verschuldung begrenzen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass kleine und risikoarme Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken bürokratisch endlich deutlich entlastet werden.”Lob für die stärkere Proportionalität, die nun Einzug erhält, kam auch vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Präsident Helmut Schleweis sprach von einer “positiven Entwicklung für die kleinen und mittleren Kreditinstitute”. Die neuen Regeln sehen Vereinfachungen bei den Offenlegungspflichten und reduzierte Meldeanforderungen für Institute ab einem Bilanz-Schwellenwert von 5 Mrd. Euro vor. Nach Angaben des DSGV dürften rund 85 % der Sparkassen von dieser neuen Definition “kleiner, nicht komplexer” Institute profitieren.Die neuen Regeln stellen zudem sicher, dass dem Thema Nachhaltigkeit künftig stärker Rechnung getragen werden muss, und etablieren strenge Aufsichtsregeln beim Thema Geldwäsche. Behörden werden zu einer engen Kooperation und zum Informationsaustausch verpflichtet.Von deutschen Bankenverbänden kam viel Lob für den Kompromiss. Die Deutsche Kreditwirtschaft erklärte, die sei ein “wichtiger Beitrag zur weiteren Stabilisierung des europäischen Finanzsektors”.Aus Sicht des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) war es erfreulich, dass für deutsche Institute einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf europäischer Ebene sichergestellt worden seien. Dies betreffe insbesondere die Anerkennung von hartem Kernkapital bei Vorliegen eines Ergebnisabführungsvertrages sowie Anpassungen bei den sogenannten ausschüttungsfähigen Posten (ADI), erklärte der Verband. “Sachgemäß” sei zudem, dass Software zukünftig nicht mehr vom harten Kernkapital abgezogen werden müsse. Damit finde auch im europäischen Aufsichtsrecht die Digitalisierung angemessene Berücksichtigung. Kritisch sieht der BdB dagegen, dass es keinen grenzüberschreitenden Waiver geben wird. Dieser hätte es Institutsgruppen ermöglicht, ihr Kapital zentral zu steuern und damit die Vorteile eines gemeinsamen Binnenmarktes zu nutzen.Anders als von der Deutschen Kreditwirtschaft gefordert, wurden die neuen Marktrisikoregelungen (Review of the Trading Book) trotz der noch laufenden Verhandlungen auf Basler Ebene bereits jetzt in der EU integriert. Kritisch sieht die Branche auch die anstelle einer neuen Kapitalanforderung zunächst vorgesehene Meldeanforderung. Die neuen Regelungen sehen zudem die Einführung eines Leverage Ratio bis 2020 vor, damit ein Jahr später als eigentlich in Basel vereinbart.Positiv fiel auch die Reaktion des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) aus, der von einer “maßgeschneiderten nationalen Aufsichtsregelung für die selbständigen deutschen Förderbanken” sprach. Künftig werden diese durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank beaufsichtigt sowie durch den deutschen Gesetzgeber reguliert. Die finanziellen und personellen Belastungen aus unnötigen Aufsichts- und Regulierungsanforderungen hätten bisher Mittel gebunden, die für die Erfüllung des Förderauftrages fehlten, so der VÖB.Der KMU-Unterstützungsfaktor sowie die Betragsschwelle wurde in den neuen Regeln von 1,5 Mill. auf 2,5 Mill. Euro angehoben. Dies erleichtert die Vergabe von Mittelstandskrediten.