Haftbefehl gegen Mossack

Börsen-Zeitung, 21.10.2020 BZ Frankfurt - Die Publikation der "Panama Papers" im Jahre 2016 hat ein spätes juristisches Nachspiel. Laut "Süddeutscher Zeitung" haben deutsche Behörden Haftbefehle gegen die ehemaligen Eigentümer der im Zentrum des...

Haftbefehl gegen Mossack

BZ Frankfurt – Die Publikation der “Panama Papers” im Jahre 2016 hat ein spätes juristisches Nachspiel. Laut “Süddeutscher Zeitung” haben deutsche Behörden Haftbefehle gegen die ehemaligen Eigentümer der im Zentrum des Netzes aus Briefkastenfirmen stehenden Kanzlei Mossack Fonseca erlassen. Jürgen Mossack und Ramón Fonseca würden “wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung weltweit gesucht”, meldet das Blatt. Mit einer raschen Festnahme sei nicht zu rechnen. Beide Männer besäßen die Staatsbürgerschaft Panamas, das seine Bürger nicht ausliefere.Ermittlungen infolge der Enthüllungen zu den “Panama Papers” führten in Deutschland zu 70 neuen Strafverfahren, wie im April vergangenen Jahres bekannt geworden war. Einschließlich bereits laufender Verfahren und Selbstanzeigen summierte sich die Zahl nach Angaben des hessischen Finanzministeriums auf rund 150 Fälle. Dem Land Hessen hatte die Auswertung bis zu diesem Zeitpunkt Steuermehreinnahmen von 175 000 Euro gebracht. Allein der Ankauf verschiedener Papers hatte indes mit 316 000 Euro zu Buche geschlagen.