Hessen relativiert Kosten einer Clearing-Verlagerung
bn Frankfurt – In der Debatte um das Clearing von in Euro denominierter Derivaten hat das Bundesland Hessen die Kosten einer Verlagerung infolge des Brexit relativiert und die Forderung nach einem solchen Transfer mit dem Zusammenhang von Haftung und Kontrolle begründet. “Wir haften für die Clearing-Teilnehmer, haben aber keine Kontrolle”, erklärte Stephan Bredt, Leiter der Abteilung “Wirtschaftsordnung, Finanzdienstleistungen, Börsen” im hessischen Wirtschaftsministerium, am Mittwoch auf einer von Morgan Stanley veranstalteten Konferenz für den Fall, dass Euro-Derivate auch nach dem britischen EU-Austritt weiter in London abgerechnet werden sollten.Deutliche Abstriche nahm er dabei an Szenariorechnungen vor, denen zufolge eine Verlagerung enorme Kosten für Marktteilnehmer nach sich ziehen würden. Zwar dürften sich die Margin-Anforderungen in der Tat erhöhen, wie er argumentierte. Solche Sicherheitsleistungen würden freilich zurückerstattet. Die Befürchtung steigender Spreads wiederum habe sich bisher nicht bewahrheitet.Um den künftigen Ort des Euro-Clearing wird mit zunehmend harten Bandagen gekämpft. Erst am Dienstag hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zu Wort gemeldet und, wenn auch eher zurückhaltend, für eine Verlagerung des Clearing von London nach Frankfurt ausgesprochen.Wie Bredt deutlich machte, läuft die Zeit für eine Einigung auf ein mögliches Austrittsabkommen bald ab. “Wir haben noch zweieinhalb Monate Zeit, um eine Vereinbarung zu treffen”, sagte er. Ab Mitte November würde demnach die Zeit nicht mehr ausreichen, um ein solches Abkommen vorzubereiten und zu ratifizieren, bevor Großbritannien am 29. März kommenden Jahres die EU verlassen wird. Die Gefahr, dass es weder zu einem Deal komme noch eine Übergangsfrist vereinbart werde, sei zwar gering. Angesichts schwerer Folgen in diesem Fall wachse indes der Druck auf Finanzinstitute, sich auch für dieses Szenario zu wappnen, sagte er. So seien nach britischem Recht vereinbarte Derivateverträge zu prüfen, da Entscheidungen britischer Gerichte nach dem Brexit in der Europäischen Union nicht mehr durchsetzbar wären.