Heta-Prozess liegt auf Eis
mic München – Der Prozess zwischen der BayernLB und der Heta Asset Resolution um milliardenschwere Forderungen liegt auf Eis. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass der Rechtsstreit bei zur Beendigung der Heta-Abwicklung nicht fortgesetzt werden kann. Das OLG begründete dies damit, dass die europäischen Abwicklungsvorschriften einen Rechtsstreit gegen die abzuwickelnde Bank auch in anderen EU-Ländern nicht zulässt (Az: 17 U 2168/15). Damit hob das OLG ein anderslautendes Urteil des Landgerichts München I auf (Az: 32 O 26502/12) und verwies den Rechtsstreit an die erste Instanz zurück.Das Landgericht hatte die Abwicklungsanstalt der Hypo Alpe Adria im Mai 2015 zur Rückzahlung einer Milliardensumme an die BayernLB verurteilt. Im darauffolgenden Juli einigten sich aber beide Parteien auf die Zahlung von 1,23 Mrd. Euro vom österreichischen Staat. Dies entsprach der Hälfte der Gesamtsumme, die die BayernLB eingeklagt hatte. Der endgültige Vergleich wurde im November 2015 unterschrieben (vgl. BZ vom 12.11.2015), der Rechtsstreit aber trotzdem fortgesetzt.