Höchstmöglichen Sparerschutz herausstellen

Derzeit noch gegebenen Gestaltungsspielraum nicht durch verhärtete Fronten aufs Spiel setzen - Edis wird kommen, die Frage ist nur, wann und wie

Höchstmöglichen Sparerschutz herausstellen

Kaum ein Thema wird derzeit auf europäischer Ebene kontroverser diskutiert als die europäische Einlagensicherung (Edis). Die Fronten sind dabei so verhärtet, dass es nur “Schwarz” oder “Weiß” beziehungsweise “Entweder” oder “Oder” zu geben scheint: Für die eine Seite ist Edis das größte Teufelszeug, der direkte Weg in eine Haftungsunion, der unbedingt verhindert werden muss. Für die andere Seite der einzig logische Schritt zur Vollendung der Bankenunion, die ansonsten nur Stückwerk bleiben und damit ihrer vollen Wirkung beraubt würde. Wer hat also Recht? Gegner versus BefürworterBeide Lager haben nachvollziehbare Argumente: Die Gegner einer europäischen Einlagensicherung befürchten eine erhebliche Ausweitung der Risiken für den Sparerschutz in Ländern wie Deutschland – speziell vor dem Hintergrund, dass Bankeninstitute beispielsweise in Griechenland und Italien immer noch ein ungesundes Maß an faulen Krediten im Portfolio haben. Risiken, die in nationaler Verantwortung entstanden sind, wie etwa notleidende Kredite oder Bestände an Staatsanleihen, die noch aus Zeiten datieren, als national weitaus laschere Regulierung galt, dürften auf keinen Fall nachträglich vergemeinschaftet werden. Schlechtem Geld dürfe kein gutes hinterhergeworfen werden. Vorher müsse vielmehr ein europäischer Konsens über Risikoreduzierung geschaffen und umgesetzt werden, speziell in Bezug auf notleidende Kredite. Zudem müsse sichergestellt sein, dass das Risiko der individuellen Institute auch adäquat bei der Beitragsberechnung eingepreist wird. “Erst mal die Hausaufgaben machen, dann sehen wir weiter”, lautet also die Botschaft.Die Befürworter sehen in Edis dagegen gerade eine Möglichkeit, Risiken effizienter zu verteilen. Edis würde für mehr Vertrauen in die Stabilität der Institute sorgen, weshalb Bank-Runs unwahrscheinlicher würden. Da das Vertrauen in die nationale Einlagensicherung in südeuropäischen Ländern durch die hohe Anzahl maroder Banken immer noch zu wünschen übrig lässt, könne das in Krisenfällen im schlimmsten Fall dazu führen, dass das System infolge von Bank-Runs kollabieren und die Eurozone als Ganzes gefährden würde. Vertrauen stärkenDeshalb sei es unabdingbar, das Vertrauen der Sparer in ihre Bankeinlagen im gesamten Euroraum zu stärken, um die Stabilität des Euro langfristig und nachhaltig zu sichern. Will man versuchen, die scheinbare Unvereinbarkeit beider Positionen aufzulösen, muss man sich zuvorderst dieser Frage mangelnden Vertrauens in einigen Ländern stellen. Gibt es eine Zwischenlösung?Wie schaffen wir das fehlende Vertrauen? Geht das nur über eine Vollvergemeinschaftung? Oder gibt es eine Zwischenlösung, um aus dieser verfahrenen Situation beziehungsweise Sackgasse wieder herauszukommen, welche Vertrauen schafft, sich aber unterhalb der Schwelle einer Vollvergemeinschaftung bewegt?Mein Vorschlag, der Argumenten beider Seiten Rechnung trägt, ist eine Fortentwicklung des Vorschlags der niederländischen Edis-Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Esther de Lange und basiert auf einer europäischen Rückversicherung ergänzt um einen Backstop. Wie genau könnte die funktionieren?Die nationalen Einlagensicherungssysteme bleiben bestehen und halten im nationalen DGS-Fonds 0,4 % der gedeckten Einlagen aller angeschlossenen Institute. In Deutschland bleiben somit auch in Zukunft die drei nationalen Einlagensicherungssysteme erhalten. Daneben wird aber ein europäisches Rückversicherungssystem geschaffen, dem alle nationalen Einlagensicherungssysteme angehören, die ihre Verpflichtungen aus der DGS-Verordnung (DGS, Deposit Guarantee Scheme) erfüllt haben. Nationale Einlagensicherungssysteme, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vom europäischen Rückversicherungssystem ausgeschlossen.Jedes angeschlossene nationale Einlagensicherungssystem führt dem europäischen Rückversicherungssystem 0,4 % der gedeckten Einlagen in zwei Kammern zu. In eine nationale Kammer 0,2 % sowie in eine europäische Kammer 0,2 %. Insgesamt halten somit alle Systeme 0,8 % ihrer gedeckten Einlagen zur Einlagensicherung vor. Im Schadensfall wird dann zunächst der nationale DGS-Fonds herangezogen. Sollte dieser nicht ausreichen, wird auf die nationale Kammer des europäischen Rückversicherungssystems zurückgegriffen.Institutssichernde Einlagensicherungssysteme können diese Kammer bei Bedarf auch für ihre institutssichernden Maßnahmen heranziehen. Sollte dies nicht ausreichen, wird die europäische Kammer des europäischen Rückversicherungsfonds im Rahmen einer Kreditvergabe an das betroffene nationale Einlagensicherungssystem herangezogen. Sollte das Deckungsniveau dieser Kammer hierdurch unter 50 % fallen, werden die übrigen nationalen Kammern im Rahmen einer Kreditvergabe an das betroffene nationale Einlagensicherungssystem herangezogen. Sollte das Deckungsniveau auch dieser Kammern hierbei unter 50 % fallen, springt ab diesem Zeitpunkt für den Restbedarf ein Backstop als Letztsicherung ein. Ein solcher Backstop könnte beispielsweise der ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) sein, der dem nationalen Einlagensicherungssystem eine entsprechende Kreditlinie eröffnet.Sofern im Schadensfall ein System seinen nationalen DGS-Fonds und gegebenenfalls seine nationale Kammer des europäischen Rückversicherungsfonds in Anspruch nimmt, sind diese kurzfristig durch Sonderzahlungen wieder zu befüllen. Sofern im Schadensfall eine Unterstützung aus den anderen nationalen Kammern oder der europäischen Kammer des europäischen Rückversicherungsfonds benötigt wird, erfolgt dies im Rahmen einer langfristigen Kreditvergabe an das System.Um im Krisenfall die Abflüsse aus den nationalen und europäischen Fonds so gering wie möglich zu halten, sollte bei jedem Einlagensicherungsfall weiterhin geprüft werden, ob anstelle der Auszahlung der Einleger eine Kontenübertragung auf ein anderes Institut günstiger ist. Ist dies der Fall, sollen Kosten für eine solche Kontenübertragung aus Mitteln des DGS-Fonds entsprechend der Bail-in-Kaskade auch aus Mitteln beider Kammern des europäischen Rückversicherungsfonds sowie dem Backstop getragen werden. Vorteil des VorschlagsWorin genau liegt nunmehr der Vorteil dieses Vorschlages eines solchen Rückversicherungssystems mit Backstop? Vertrauen kann aufgebaut werden in Ländern, wo dieses heute nicht mehr gegeben ist. Zugleich bleiben funktionierende Sicherungssysteme bestehen und werden durch die Stärkung der Einlagensicherung auf europäischer Ebene nicht geschwächt. Leistungen an Sicherungssysteme anderer Länder ohne Rückzahlungsverpflichtung sind dabei ausgeschlossen. Haftung und Risiko gehen also miteinander einher. Effektive europäische LösungUnabhängig davon, wie genau Edis oder jedwede Weiterentwicklung des bestehenden DGS-Systems, für dessen Entwicklung ich seitens des Europäischen Parlaments federführend verantwortlich war, auch immer heißen wird: Eines ist klar – sie wird kommen. Die Frage ist nur, wann und wie. Deswegen sollte man den derzeit noch vorhandenen Gestaltungsspielraum im Sinne einer effektiven europäischen Lösung nicht durch verhärtete Fronten aufs Spiel setzen, sondern an Lösungen arbeiten, die bei Wahrung der eigenen Kerninteressen das alle Länder verbindende Ziel in den Vordergrund stellen: den höchstmöglichen Sparerschutz.—-Peter SimonMdEP, Stellvertretender Vorsitzender des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments